Aktualisiert: April 2026

Jedes Jahr ziehen mehrere zehntausend Personen aus Deutschland, Österreich und weiteren Ländern beruflich in die Schweiz. Laut BFS (Bundesamt für Statistik) sind rund 27 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz ausländischer Nationalität, besonders in Zürich, Basel und Zug liegt der Anteil deutlich höher. Die Bürokratie ist überschaubar, aber termingebunden: Wer die Fristen kennt, spart Zeit und Nerven.

Das Wichtigste
  • Erste Woche: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde, Pflicht innerhalb von 14 Tagen
  • Erster Monat: Krankenversicherung abschliessen, gesetzliche Frist 3 Monate ab Einreise (KVG)
  • EU/EFTA-Bürger: Aufenthaltsbewilligung B via Gemeinde beantragen, Arbeitsvertrag als Nachweis
  • Deutschland: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vor Abreise oder innerhalb von 2 Wochen danach
  • Bankkonto: Auch ohne B-Ausweis möglich, mit Reisepass und Arbeitsvertrag
  • Steuern: Quellensteuer wird automatisch vom Lohn abgezogen, keine separate Anmeldung nötig
  • Führerschein: Ausländischer Führerschein innerhalb von 12 Monaten nach Zuzug umschreiben lassen

Vor dem Umzug: Was vor der Einreise geregelt werden sollte

Wer aus einem EU/EFTA-Land in die Schweiz zieht, benötigt dank des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) keinen vorab erteilten Visumsantrag. Dennoch ist ein unterzeichneter Arbeitsvertrag oder ein konkretes Stellenangebot die praktische Grundvoraussetzung, er wird bei der Gemeindeanmeldung und der Bewilligungserteilung benötigt. Ohne diesen Nachweis ist eine Aufenthaltsbewilligung in der Regel nicht sofort erhältlich.

Die Abmeldung in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben: Nach dem Bundesmeldegesetz muss die Abmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Auszug beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Viele erledigen das bereits vor der Abreise, das ist zulässig, wenn der Auszugstermin feststeht. In Österreich gilt eine ähnliche Regelung über das Zentrale Melderegister. Die Abmeldebestätigung ist später wichtig für die Rentenübertragung, die Steueranrechnung und den Nachweis des Wegzugs.

Praktisch sinnvoll: Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Zeugnisse, Diplome und Geburtsurkunden in beglaubigter Kopie mitnehmen. Diese werden für die Bewilligung, Bankeröffnung und teils für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen benötigt. Wer einen Berufsabschluss hat, der in der Schweiz einer Reglementierung unterliegt (z. B. Ärzteberufe, Rechtsanwälte), muss die Anerkennung separat bei den zuständigen Behörden beantragen.

Erste Woche: Anmeldung und Bewilligung

Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde ist die erste und dringendste Pflicht nach dem Umzug. Die Frist beträgt 14 Tage nach Bezug der Unterkunft. Benötigt werden: Reisepass oder Personalausweis, Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder Bestätigung der Vermieterschaft) und, für die Aufenthaltsbewilligung, der Arbeitsvertrag.

EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger erhalten direkt bei der Gemeinde die Aufenthaltsbewilligung B (für Angestellte mit unbefristetem oder befristetem Vertrag über ein Jahr) oder die Kurzaufenthaltsbewilligung L (für Verträge unter einem Jahr). Die Bewilligung wird vor Ort beantragt und vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt, die Bearbeitungszeit variiert je nach Kanton zwischen wenigen Tagen und drei Wochen.

Die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos ist ebenfalls in den ersten Tagen sinnvoll, da der Schweizer Arbeitgeber den Lohn auf ein Schweizer Konto überweist. Grosse Banken wie UBS oder die kantonalen Banken eröffnen Konten auch ohne vorliegenden B-Ausweis, ein gültiger Reisepass und der Arbeitsvertrag genügen in der Regel als Legitimation. Online-Banken wie Neon oder Yuh sind oft noch unkomplizierter und ohne physische Filiale nutzbar.

Erster Monat: Krankenversicherung, Führerschein, Steuern

Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise oder Stellenantritt abgeschlossen werden. Anders als in Deutschland besteht kein Zusammenhang mit dem Arbeitgeber, die Krankenkasse wird privat und individuell gewählt. Die Prämien variieren stark nach Kanton, Krankenkasse, Franchisestufe und Altersgruppe. Ein detaillierter Vergleich via comparis.ch oder bonus.ch ist empfehlenswert.

Wer erwerbstätig ist und direkt nach dem Zuzug eine Stelle antritt, muss sich nicht beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) anmelden, das RAV ist ausschliesslich für Stellensuchende relevant. Die AHV-Beiträge (Alters- und Hinterlassenenversicherung) werden automatisch vom Arbeitgeber abgezogen und abgeführt; eine separate Anmeldung ist für Angestellte nicht nötig.

Der ausländische Führerschein bleibt nach dem Zuzug vorerst gültig, muss aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel beim kantonalen Strassenverkehrsamt umgeschrieben werden. EU-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht; für andere Länder gelten abweichende Regelungen. Wer den Termin verpasst, muss die Fahrprüfung möglicherweise neu ablegen.

Auf die Einrichtung einer Säule 3a (gebundene Vorsorge) sollte ab dem ersten Lohnmonat nicht verzichtet werden: Einzahlungen sind steuerlich vollumfänglich abziehbar (Maximalbetrag 2026: CHF 7'258 für Angestellte). Angeboten wird die Säule 3a von Banken und Versicherungen, ein früher Start maximiert den Steuervorteil über die Jahre.

Lebenshaltungskosten: Was die Schweiz wirklich kostet

Zürich ist teuer, aber die oft zitierten Zahlen sind nicht immer repräsentativ. Laut BFS-Mietpreisstatistik liegt der Medianmietwert für eine 3,5-Zimmer-Wohnung in Zürich bei rund CHF 2'200 pro Monat (netto, exklusive Nebenkosten). In Basel und Bern sind vergleichbare Wohnungen rund 15 bis 20 Prozent günstiger. Zug, trotz kleiner Stadtstruktur und attraktiven Steuersätzen, liegt preislich auf Zürich-Niveau oder darüber.

Besonders zu beachten: In der Schweiz verlangen Vermieter üblicherweise eine Mietkaution von drei Monatsmieten, die auf ein gesperrtes Bankkonto eingezahlt wird. Beim Einzug in eine 3,5-Zimmer-Wohnung in Zürich bedeutet das eine Einmalzahlung von rund CHF 6'600, zusätzlich zur ersten Monatsmiete. Diese Summe sollte vor dem Umzug liquide vorhanden sein.

Lebensmittel sind deutlich teurer als in Deutschland: Ein typischer Wocheneinkauf für eine Person bei Migros oder Coop kostet zwischen CHF 80 und CHF 120. Wer preisbewusst einkauft, nutzt Aldi Schweiz oder Lidl Schweiz, wo vergleichbare Produkte 20 bis 30 Prozent günstiger sind. Restaurants sind ein erheblicher Kostenfaktor: Ein Mittagsmenu in einem einfachen Restaurant kostet CHF 18 bis CHF 25.

Steuerliche Situation ab dem ersten Arbeitstag

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, zahlt Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) und mit einem Bruttolohn unter CHF 120'000 pro Jahr wird die Steuer automatisch als Quellensteuer direkt vom Arbeitgeber abgezogen, eine separate Steuererklärung ist für diese Gruppe in den meisten Kantonen nicht verpflichtend, kann aber freiwillig eingereicht werden.

Die Steuerlast variiert je nach Wohnkanton und -gemeinde erheblich: Zug gilt als besonders steuergünstig, während Kantone wie Genf oder Bern höhere Sätze kennen. Für Zürich liegt die kombinierte Steuerbelastung (Bund, Kanton, Gemeinde) für ein Einkommen von CHF 100'000 bei rund 22 bis 25 Prozent, deutlich unter dem deutschen Niveau. Für detaillierte Berechnungen bietet der Steuerrechner auf tax.ch.ch gute Orientierung.

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Häufig gestellte Fragen

Was muss in der ersten Woche nach der Ankunft in der Schweiz erledigt werden?

Die wichtigste Pflicht ist die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde, die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage nach Bezug der Unterkunft. Gleichzeitig empfiehlt sich die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos, da der Arbeitgeber den ersten Lohn auf ein lokales Konto überweist. EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger beantragen dabei auch die Aufenthaltsbewilligung B. Alle diese Schritte können in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen erledigt werden, wenn die nötigen Dokumente (Reisepass, Arbeitsvertrag, Mietvertrag) vorhanden sind.

Wie lange dauert die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung?

Die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltsbewilligung B variiert je nach Kanton und Wohngemeinde. In der Regel erhalten EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger nach der Anmeldung bei der Gemeinde zunächst eine vorläufige Anmeldebestätigung, die als Aufenthaltsnachweis gilt. Der eigentliche Ausweis (Karte) wird vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt und dauert zwischen einer und vier Wochen. Bis dahin ist die Bestätigung der Gemeinde offiziell anerkannt, etwa für Banken oder Behörden.

Kann in der Schweiz ein Bankkonto ohne B-Ausweis eröffnet werden?

Ja. Die meisten Schweizer Banken, darunter UBS, Credit Suisse Nachfolgeinstitutionen sowie Kantonalbanken, eröffnen Konten auf Basis von Reisepass und Arbeitsvertrag, auch wenn der Aufenthaltsausweis noch nicht vorliegt. Besonders unkompliziert ist die Kontoeröffnung bei Neobanken wie Neon, Yuh oder Zak, die vollständig digital funktionieren. Ein Schweizer Bankkonto ist ab dem ersten Lohnzahlungstag notwendig, weshalb die Eröffnung noch vor oder unmittelbar nach der Anreise sinnvoll ist.

Wie lang ist die Abmeldefrist in Deutschland?

Nach dem deutschen Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) muss die Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine vorzeitige Abmeldung ist möglich, wenn der Auszugstermin bereits feststeht, frühestens eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug. Wer die Abmeldung versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld. Die Abmeldebestätigung ist wichtig für die spätere Steuerveranlagung, die Rentenübertragung via DRV und die Kündigung von Verträgen (GEZ, Krankenkasse, Kfz-Versicherung).