Aktualisiert: April 2026

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1994 regelt die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz. Laut BFS waren 2024 über 8,9 Millionen Personen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert. Die Pflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von Nationalität, Erwerbsstatus oder Einkommen. Wer die Frist verpasst, wird rückwirkend einer Krankenkasse zugeteilt und zahlt Verzugszinsen.

Das Wichtigste
  • Pflicht: KVG-Grundversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise/Stellenantritt abgeschlossen werden
  • Kein Arbeitgeberbezug: Prämie wird privat bezahlt, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht (ausser bei GAV-Regelungen)
  • Franchise: CHF 300 bis CHF 2'500 wählbar, höhere Franchise = tiefere Prämie, aber mehr Selbstbeteiligung
  • Selbstbehalt: 10 % der Kosten nach Abzug der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr
  • Prämienvergleich: comparis.ch und bonus.ch bieten kostenlose Vergleiche an
  • Prämienverbilligung: Staatliche Unterstützung für Personen mit tiefem oder mittlerem Einkommen, Antrag beim Kanton

KVG-Pflicht: Wann, für wen und wie

Die KVG-Pflicht entsteht automatisch mit der Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate ab Einreise oder, bei Stellenantritt aus dem Ausland, ab dem ersten Arbeitstag. Wird die Frist eingehalten, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Einzugsdatum, was bedeutet: Arztbesuche in den ersten Wochen sind rückwirkend gedeckt, sobald die Versicherung abgeschlossen ist.

Wichtig zu verstehen: Es gibt keine einzige staatliche Krankenkasse in der Schweiz. Es gibt rund 50 zugelassene Krankenversicherer, alle mit demselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog in der Grundversicherung. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist bei allen Kassen identisch, der Unterschied liegt nur im Preis und im Servicemodell. Ausländerinnen und Ausländer mit gültigem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, eine Schweizer Krankenkasse zu wählen; eine ausländische Krankenversicherung ersetzt die KVG-Pflicht in der Regel nicht.

Die richtige Krankenkasse wählen

Da der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt ist, ist der Preis das wichtigste Differenzierungsmerkmal. Vergleichsplattformen wie comparis.ch oder bonus.ch ermöglichen es, alle zugelassenen Kassen nach Prämie, Kanton und Franchisestufe zu filtern. Empfehlenswert ist der Wechsel der Krankenkasse einmal pro Jahr auf Ende Dezember, der Anmeldeschluss für einen Wechsel per 1. Januar ist der 30. November.

Neben der Prämie gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle in der Grundversicherung:

Standardmodell (freie Arztwahl): Maximale Flexibilität, direkte Konsultation beim Spezialisten ohne Überweisung möglich. Teuerste Option.

Hausarztmodell (HMO oder Hausarzt): Erst Hausarzt konsultieren, der bei Bedarf überweist. Prämienrabatt von typischerweise 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Standardmodell.

Telmed-Modell: Erster Kontakt über Telefonhotline oder App, ähnlich dem Hausarztmodell, aber digital. Attraktiv für jüngere, gesunde Versicherte mit niedrigem Behandlungsbedarf. Günstigstes Modell mit Rabatten bis zu 20 Prozent.

Franchise und Selbstbehalt: Die Kostenlogik verstehen

Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Wählbar sind die Stufen CHF 300, CHF 500, CHF 1'000, CHF 1'500, CHF 2'000 und CHF 2'500 pro Jahr. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie, und umgekehrt. Die Faustregel: Wer wenig Arztbesuche hat und im Wesentlichen für Notfälle versichern möchte, wählt eine hohe Franchise. Wer regelmässige Behandlungen oder chronische Erkrankungen hat, ist mit einer niedrigen Franchise günstiger.

Nach dem Erreichen der Franchise greift der Selbstbehalt von 10 Prozent auf alle weiteren Kosten, bis zu einem jährlichen Maximum von CHF 700. Das heisst: Selbst bei sehr hohen Arztkosten beläuft sich die maximale jährliche Selbstbeteiligung aus Franchise und Selbstbehalt auf CHF 3'200 (bei CHF 2'500 Franchise + CHF 700 Selbstbehalt). Darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse vollständig.

Beispielrechnung: Wer die maximale Franchise von CHF 2'500 wählt und im Jahr Arztkosten von CHF 4'000 hat, zahlt CHF 2'500 (Franchise) + 10 % von CHF 1'500 = CHF 150 Selbstbehalt, total CHF 2'650. Die Kasse übernimmt CHF 1'350. Im Vergleich dazu: Mit CHF 300 Franchise und CHF 4'000 Arztkosten zahlt man CHF 300 + CHF 370 (10 % von CHF 3'700, gedeckelt bei CHF 700) = CHF 670 selbst, die Kasse übernimmt CHF 3'330.

Kantonale Prämienunterschiede 2026

Die Krankenkassenprämien werden nicht bundesweit, sondern kantonal festgelegt. Die Unterschiede sind erheblich: In Zürich beträgt die Standardprämie für eine erwachsene Person (ab 26 Jahre, CHF 300 Franchise, Standardmodell) rund CHF 480 pro Monat. In Basel liegt derselbe Wert bei rund CHF 430, in Bern bei CHF 390. In wirtschaftsstarken Kantonen mit hohem Anteil an Leistungsbezügern (wie Genf oder Waadt) sind die Prämien sogar noch höher, häufig über CHF 500 pro Monat.

Für Familien mit Kindern gilt: Kinder bis 18 Jahre haben deutlich tiefere Prämien (rund CHF 100 bis 130 pro Monat in Zürich). Jugendliche zwischen 19 und 25 Jahren erhalten einen Zwischentarif. Bei der Wohnortwahl sollte der Prämienunterschied zwischen angrenzenden Kantonen mitberücksichtigt werden, wer in Zug wohnt statt in Zürich, zahlt bei vergleichbarem Lohn oft mehrere Hundert Franken weniger pro Jahr.

Zusatzversicherung: Wann lohnt sie sich?

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen ab. Wer im Spital ein Zweibett- oder Einzelzimmer möchte, oder wer freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz haben will, benötigt eine Zusatzversicherung (VVG). Die gängigsten Optionen sind: allgemeine Abteilung (halbprivat) und Privatabteilung. Diese Zusatzversicherungen sind freiwillig, werden separat abgeschlossen und sind teurer, je älter die versicherte Person bei Abschluss ist.

Für Neuankömmlinge gilt: Zusatzversicherungen können Gesundheitsfragen und Vorbehalte enthalten, wer chronisch krank ist, wird möglicherweise abgelehnt oder mit Vorbehalt versichert. Es empfiehlt sich daher, Zusatzversicherungen möglichst früh und in gutem Gesundheitszustand abzuschliessen. Grosse Anbieter wie Helsana, CSS, Swica oder Sanitas bieten kombinierte Grund- und Zusatzversicherungsprodukte an.

Prämienverbilligung: Staatliche Unterstützung für tiefe Einkommen

Die Schweiz kennt ein System der Prämienverbilligung (IPV, individuelle Prämienverbilligung), das Personen mit bescheidenem oder mittlerem Einkommen entlastet. Rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung erhält Prämienverbilligung, das System ist also keine Ausnahme, sondern ein regulärer Bestandteil der Krankenversicherungslandschaft. Die Höhe der Verbilligung hängt vom steuerbaren Einkommen und dem Kanton ab; sie wird jährlich bei der kantonalen Steuerbehörde oder direkt beantragt.

Wer neu in der Schweiz ist und im ersten Jahr ein tiefes Einkommen hat (z. B. weil die Stelle erst im Jahresverlauf begonnen hat), sollte aktiv prüfen, ob ein Anspruch auf Verbilligung besteht. Die kantonalen Websites (z. B. für Zürich: zh.ch/praemienverbilligung) bieten Rechner und Antragsformulare. Wer die Verbilligung nicht beantragt, verliert den Anspruch rückwirkend, es gibt in den meisten Kantonen keine automatische Auszahlung.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja, die Grundversicherung nach KVG ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch, unabhängig von Nationalität oder Erwerbsstatus. Wer die Frist von drei Monaten nach Einreise verpasst, wird rückwirkend einer Krankenkasse zugeteilt und hat keinen Einfluss auf die Wahl der Kasse oder des Modells. Eine ausländische Krankenversicherung (z. B. aus Deutschland oder Österreich) ersetzt die Schweizer KVG-Pflicht in der Regel nicht.

Bis wann muss die Krankenkasse angemeldet werden?

Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate ab dem Tag der Einreise in die Schweiz bzw. ab dem ersten Tag des Aufenthalts mit Wohnsitz. Wird die Frist eingehalten, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Einzugsdatum, eventuelle Arztbesuche in dieser Zeit sind rückwirkend gedeckt. Für Personen, die direkt eine Stelle antreten, beginnt die Frist mit dem ersten Arbeitstag.

Was ist eine Franchise bei der Schweizer Krankenkasse?

Die Franchise ist der Betrag, den Versicherte pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Sie ist frei wählbar zwischen CHF 300 (Mindestfranchise) und CHF 2'500 (Maximalfranchise). Eine höhere Franchise führt zu einer tieferen monatlichen Prämie. Zusätzlich zur Franchise gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent auf alle weiteren Kosten im Jahr, maximal CHF 700. Die totale jährliche Selbstbeteiligung ist damit auf CHF 3'200 begrenzt (bei Maximalfranchise).

Was kostet die Krankenkasse in Zürich?

Die KVG-Grundprämie für eine erwachsene Person (ab 26 Jahre) liegt in Zürich 2026 im Standardmodell mit CHF 300 Franchise bei rund CHF 480 pro Monat. Mit einer Maximalfranchise von CHF 2'500 und einem alternativen Versicherungsmodell (Hausarzt oder Telmed) sind Einsparungen von CHF 80 bis CHF 130 pro Monat realistisch, das entspricht bis zu CHF 1'560 pro Jahr. Ein aktueller Vergleich via comparis.ch zeigt die günstigsten Anbieter nach individuellem Profil.