Aktualisiert: April 2026

Das Fehlen eines nationalen Mindestlohns erklärt sich durch die stark ausgeprägte Föderalisierung und die historische Stärke der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln in vielen Branchen branchenspezifische Mindestlöhne in GAV, ein System, das die Schweiz seit Jahrzehnten als effektiv betrachtet und das Eingriffe des Bundes überflüssig macht. Gleichzeitig haben einzelne Kantone eigene kantonale Minimalregelungen eingeführt.

Mindestlöhne in der Schweiz auf einen Blick
  • Nationaler Mindestlohn: Keiner, in Volksabstimmung 2014 abgelehnt
  • Kanton Genf: CHF 24.32/Stunde (höchster Mindestlohn weltweit)
  • Kanton Neuenburg: CHF 21.09/Stunde
  • Kanton Tessin: CHF 19.50/Stunde
  • Kanton Basel-Stadt: CHF 21.00/Stunde (seit 2022)
  • GAV-Minima: Branchenspezifisch, Baugewerbe ab CHF 5'500/Monat, Gastgewerbe ab CHF 3'900/Monat

Kantonale Mindestlöhne

Genf war der Pionier: Seit 2020 gilt dort ein kantonaler Mindestlohn von CHF 23/Stunde, der regelmässig angepasst wird (2025: CHF 24.32/Stunde). Das entspricht einem Monatslohn von rund CHF 4'216 bei 40 Stunden/Woche, deutlich mehr als in vielen europäischen Ländern. Neuenburg und Tessin folgten mit eigenen kantonalen Regelungen, Basel-Stadt führte 2022 ebenfalls einen Mindestlohn ein.

In der Deutschschweiz, also Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, St. Gallen, gibt es keinen kantonalen Mindestlohn. Hier gelten ausschliesslich die GAV-Minima der jeweiligen Branche. Arbeitet man in einer Branche ohne GAV und in einem Kanton ohne Mindestlohn, gibt es keinen gesetzlichen Unterboden, was in der Praxis aber selten zu Missbrauch führt, da der Schweizer Arbeitsmarkt insgesamt sehr hochpreisig ist.

GAV-Mindestlöhne nach Branche

Viele wichtige Schweizer Branchen haben allgemeinverbindliche GAV (AVE, Allgemeinverbindlichkeitserklärung) mit klaren Mindestlöhnen. Diese gelten für alle Unternehmen der Branche, auch wenn sie nicht Mitglied des Arbeitgeberverbands sind. Wichtige Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen GAV:

Bauhauptgewerbe: CHF 5'500-6'200/Monat (je nach Qualifikation und Region). Gastgewerbe: CHF 3'900-4'300/Monat (tief, aber mit Servicezulagen). Reinigung: CHF 3'800-4'200/Monat. Detailhandel (Migros/Coop GAV): CHF 3'700-4'100/Monat Einstieg. Coiffure: CHF 3'500-4'000/Monat. Schiesswesen/Bewachung: CHF 4'200/Monat.

Für hochqualifizierte Branchen (Pharmaindustrie, Banken, IT) gibt es meist keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne, der Markt reguliert die Löhne nach oben. Die tiefsten Löhne finden sich in Gastgewerbe, Reinigung und Detailhandel, wo GAV-Minima den Unterboden bilden.

Löhne ohne GAV und Lohnschutzrecht

Wer in einer Branche ohne GAV und in einem Kanton ohne Mindestlohn arbeitet, ist auf die Vertragsfreiheit angewiesen. Das Schweizer Arbeitsrecht kennt jedoch den Begriff des missbräuchlich tiefen Lohns, auch ohne Mindestlohn gilt das Gebot der Lohngleichheit und der Verbot sittenwidriger Verträge (OR Art. 20). In der Praxis werden solche Fälle selten vor Gericht gebracht, da der Schweizer Arbeitsmarkt strukturell zu hoch bezahlt, um echte Niedriglohnarbeit entstehen zu lassen.

Für EU/EFTA-Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber in die Schweiz entsandt werden (Entsendung), gilt die Entsendeverordnung (EntsG): Entsandte müssen mindestens den in der Schweiz geltenden Lohn (GAV oder Ortsüblichkeit) erhalten, die Schweizer Löhne können nicht durch ausländische Tarife umgangen werden.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz einen nationalen Mindestlohn?

Nein, eine nationale Initiative für einen Mindestlohn von CHF 22/Stunde wurde 2014 mit 76% Nein abgelehnt. Stattdessen regulieren branchenspezifische GAV und kantonale Regelungen (Genf, Neuenburg, Tessin, Basel-Stadt) die Mindestlöhne. Die Schweiz betrachtet das Sozialpartnerschaftsmodell als effektiveres Instrument als staatliche Eingriffe.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Zürich?

Kanton Zürich hat keinen kantonalen Mindestlohn. Es gelten ausschliesslich die allgemeinverbindlichen GAV der jeweiligen Branche. Im Baugewerbe beträgt der Mindeststundenlohn rund CHF 31/Stunde; im Gastgewerbe rund CHF 22/Stunde. Branchenübergreifend liegt der effektive Durchschnittslohn in Zürich deutlich über jedem diskutierten Mindestlohnniveau.

Was passiert wenn ein Arbeitgeber unter dem GAV-Mindestlohn zahlt?

Bei allgemeinverbindlichen GAV kann die kantonale Arbeitsbehörde (in Zürich: AWA, Amt für Wirtschaft und Arbeit) Kontrollen durchführen und Nachzahlungen erzwingen. Arbeitnehmer können ausserdem direkt klagen und die Lohndifferenz gerichtlich eintreiben. Die paritätischen Kommissionen der GAV überwachen die Einhaltung und führen regelmässig Betriebskontrollen durch.

Gilt für Grenzgänger auch der Schweizer Mindestlohn?

Ja, wer in der Schweiz arbeitet (auch als Grenzgänger), hat Anspruch auf die in der Schweiz geltenden Mindestlöhne und GAV-Bedingungen. Das Entsendegesetz (EntsG) stellt sicher, dass ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, die schweizerischen Lohnbedingungen einhalten müssen. Ein Grenzgänger kann nicht mit einem tieferen deutschen Tarif nach Schweizer Recht bezahlt werden.