CHF
Durchschnittslohn der letzten 6 oder 12 Monate je nach Situation.
Satz 80 % bei Unterhaltspflichten oder Lohn ≤ 3 797 CHF/Monat, sonst 70 %.

Wie funktionieren die ALV-Taggelder in der Schweiz

Die Arbeitslosenentschädigung (Taggelder) wird auf der Grundlage des versicherten Verdienstes berechnet, der dem massgebenden Bruttolohn entspricht, begrenzt auf 12 350 CHF pro Monat (148 200 CHF jährlich). Der versicherte Verdienst ist der Durchschnittslohn der letzten 6 oder 12 Monate beitragspflichtiger Tätigkeit.

Der Entschädigungssatz beträgt 80 % für Versicherte mit Unterhaltspflichten (steuerlich anerkannte unterhaltsberechtigte Kinder) oder deren versicherter Verdienst 3 797 CHF pro Monat nicht übersteigt. Für alle anderen beträgt der Satz 70 %. Das tägliche Taggeld entspricht 1/21,7 des monatlichen Taggeldes (der Koeffizient 21,7 entspricht der durchschnittlichen Anzahl Arbeitstage pro Monat).

Maximale Bezugsdauer

Anmeldung beim RAV

Die Anmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Benötigte Unterlagen: Ausweis oder Pass, Aufenthaltsbewilligung falls zutreffend, Arbeitgeberbestätigung (Formular ALV), letzte Lohnabrechnungen (6–12 Monate) sowie der Arbeitsvertrag. Die Anmeldung erfolgt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) des Wohnkantons.

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