Aktualisiert: April 2026

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf ALV-Taggelder hat, wer: mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre AHV-pflichtige Arbeit geleistet hat (Beitragszeit), arbeitsfähig und arbeitswillig ist, die Arbeit nicht selbst verschuldet verloren hat und beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) angemeldet ist. Personen, die auf eigenen Wunsch kündigen, sind für 5–60 Tage von der Entschädigung ausgeschlossen (Einstelltage).

Höhe der Taggelder

Der ALV-Taggeldsatz beträgt 80 % des versicherten Lohns für Personen mit Unterhaltspflichten oder bei Invalidität, 70 % für alle anderen. Basis ist der versicherte Verdienst: Durchschnitt der letzten 6 Monate (oder 12 Monate bei schwankenden Einkommen), maximal 148 200 CHF/Jahr (2026). Die Taggelder sind steuerpflichtig und werden im Lohnausweis aufgeführt.

Dauer der Entschädigung

Anspruchsdauer: bis zu 400 Taggelder innerhalb von 2 Jahren (für Versicherte bis 55 Jahre mit ausreichender Beitragszeit). Über 55-Jährige haben Anspruch auf bis zu 520 Taggelder. Personen mit weniger als 12 Monaten Beitragszeit haben Anspruch auf 90–200 Taggelder. Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird auf die Rahmenfrist nicht angerechnet.

Anmeldung beim RAV

Spätestens am ersten Arbeitstag nach Beginn der Arbeitslosigkeit beim RAV anmelden. Die Anmeldung kann online über das AVIG-Online-Portal erfolgen. Erforderliche Unterlagen: Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags, AHV-Ausweis, Lohnausweise der letzten 12 Monate, Wohnsitzbestätigung. Nach der Anmeldung wird ein RAV-Berater zugeteilt, der bei der Stellensuche unterstützt.

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Häufige Fragen

Wie lange hat man in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bis zu 400 Taggelder innerhalb von 2 Jahren (für Personen bis 55 Jahre mit ausreichender Beitragszeit). Über 55-Jährige haben Anspruch auf bis zu 520 Taggelder.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?

80 % des versicherten Lohns (bei Unterhaltspflichten) oder 70 % (ohne). Basis: Durchschnittslohn der letzten 6 bis 12 Monate, maximal 148 200 CHF/Jahr.

Verliere ich den ALV-Anspruch, wenn ich selbst kündige?

Nicht vollständig, aber Sie erhalten Einstelltage (5–60 Tage ohne Entschädigung). Die genaue Dauer hängt vom Grund der Kündigung und dem Verschulden ab.