Freelance in der Schweiz 2026: Selbständigkeit erklärt
Freelancing in der Schweiz bietet grosse Freiheit, aber auch administrative Verantwortung. Steuern, AHV-Beiträge als Selbständige und die Wahl der Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG) sind die drei zentralen Entscheidungen für jeden, der sich in der Schweiz selbständig machen möchte.
- AHV-Anmeldung: bei kantonaler Ausgleichskasse, Entscheid innert weniger Wochen.
- AHV-Satz Selbständige: ca. 10 % des Reingewinns (degressiv ab CHF 9 700).
- MWST-Pflicht: ab CHF 100 000 Jahresumsatz.
- GmbH ab CHF 80-100k Gewinn: steuerlich vorteilhafter, Mindestkapital CHF 20 000.
- Kein ALV-Anspruch als Selbständige, private Vorsorge empfohlen.
Selbstaendigkeitsstatus beantragen
Wer sich in der Schweiz selbständig macht, muss den Status bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Ausgleichskasse prueft, ob eine echte Selbständigkeit vorliegt (mehrere Auftraggeber, eigenes Risiko, eigene Mittel) oder ein Scheinselbstaendigkeitsverhaeltnis. Bei anerkannter Selbständigkeit zahlt man AHV-Beiträge als Selbständige (ca. 10 % des Reingewinns).
Einzelfirma vs. GmbH
Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform: kein Mindestkapital, keine Gruendungskosten, unbeschraenkte Haftung. Die GmbH erfordert mindestens 20 000 CHF Stammkapital, kostet ca. 1 000–2 000 CHF zu gründen, bietet aber beschraenkte Haftung und kann steuerlich vorteilhaft sein ab einem Jahresgewinn von ca. 100 000 CHF. Viele Freelancer beginnen als Einzelfirma und wechseln später zur GmbH.
Steuern und Mehrwertsteuer
Der Gewinn der Einzelfirma wird als Einkommen besteuert. MWST-pflichtig wird man ab einem Jahresumsatz von 100 000 CHF (Ausnahmen für bestimmte Branchen). Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige MWST-Eintragung möglich und kann für B2B-Dienstleister vorteilhaft sein. Geschaeftsauslagen können vollständig abgezogen werden.
AHV-Beiträge als Selbständige: Sätze und Berechnung
Selbständige zahlen AHV/IV/EO-Beiträge auf ihren Reingewinn. Der Beitragssatz ist degressiv: Bei einem Jahreseinkommen unter 9 700 CHF gilt ein Mindeststeuersatz; ab ca. 57 400 CHF wird der maximale Satz von 10 % faellig. Konkret: Bei einem Freelance-Einkommen von CHF 120 000 zahlt man ca. CHF 11 700–12 000 AHV/IV/EO pro Jahr (ca. 9.7–10 %). Hinzu kommt der Beitrag an die kantonale Ausgleichskasse und allenfalls freiwillige BVG-Beiträge. Im Gegensatz zu Angestellten tragen Selbständige ihren gesamten AHV-Beitrag alleine; es gibt keinen Arbeitgeberanteil.
Wer ausschliesslich für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, ohne eigenes Risiko und eigene Betriebsmittel, riskiert, von der AHV-Ausgleichskasse als Angestellter eingestuft zu werden. Die Folge: Nachzahlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie mögliche Steuernachforderungen. Mehrere Auftraggeber und ein eigenes Geschäftskonto sind klare Signale echter Selbständigkeit.
Häufige Fragen
Wie melde ich mich als Freelancer bei der AHV an?
Direkt bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Sie reichen einen Antrag mit Ihren Auftraegen und Einkommensprognosen ein. Die Ausgleichskasse entscheidet über den Selbstaendigkeitsstatus innert weniger Wochen.
Brauche ich als Freelancer eine Krankenversicherung?
Ja, die obligatorische Krankenversicherung (KVG) gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig vom Arbeitsstatus. Als Selbständige zahlen Sie keine Berufsunfallversicherung, sollten aber eine Nichtberufsunfallversicherung abschliessen.
Kann ich als Freelancer Arbeitslosengeld beziehen?
Nein. Selbständige entrichten keine ALV-Beiträge und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Als Absicherung empfiehlt sich eine private Vorsorge (Saeule 3a, Ruecklagen).
Ab welchem Einkommen lohnt sich eine GmbH gegenüber der Einzelfirma?
Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresgewinn von CHF 80 000–100 000 kann eine GmbH steuerlich vorteilhaft sein, weil der Unternehmensgewinn niedriger besteuert wird als das gleiche Einkommen in der Einzelfirma. Dazu kommt die beschraenkte Haftung. Darunter ueberwiegen die Verwaltungskosten der GmbH. Eine individuelle Steuerberatung ist empfehlenswert, da die optimale Schwelle kantonal variiert.
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) · BVG/LPP 2026 · BSV/OFAS · admin.ch