Freelance in der Schweiz 2026: Selbstaendigkeit erklaert
Freelancing in der Schweiz bietet grosse Freiheit, aber auch administrative Verantwortung. Steuern, AHV-Beitraege als Selbstaendige und die Wahl der Rechtsform (Einzelfirma, GmbH, AG) sind die drei zentralen Entscheidungen fuer jeden, der sich in der Schweiz selbstaendig machen moechte.
Selbstaendigkeitsstatus beantragen
Wer sich in der Schweiz selbstaendig macht, muss den Status bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Ausgleichskasse prueft, ob eine echte Selbstaendigkeit vorliegt (mehrere Auftraggeber, eigenes Risiko, eigene Mittel) oder ein Scheinselbstaendigkeitsverhaeltnis. Bei anerkannter Selbstaendigkeit zahlt man AHV-Beitraege als Selbstaendige (ca. 10 % des Reingewinns).
Einzelfirma vs. GmbH
Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform: kein Mindestkapital, keine Gruendungskosten, unbeschraenkte Haftung. Die GmbH erfordert mindestens 20 000 CHF Stammkapital, kostet ca. 1 000–2 000 CHF zu gruenden, bietet aber beschraenkte Haftung und kann steuerlich vorteilhaft sein ab einem Jahresgewinn von ca. 100 000 CHF. Viele Freelancer beginnen als Einzelfirma und wechseln spaeter zur GmbH.
Steuern und Mehrwertsteuer
Der Gewinn der Einzelfirma wird als Einkommen besteuert. MWST-pflichtig wird man ab einem Jahresumsatz von 100 000 CHF (Ausnahmen fuer bestimmte Branchen). Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige MWST-Eintragung moeglich und kann fuer B2B-Dienstleister vorteilhaft sein. Geschaeftsauslagen koennen vollstaendig abgezogen werden.
Haeufige Fragen
Wie melde ich mich als Freelancer bei der AHV an?
Direkt bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Sie reichen einen Antrag mit Ihren Auftraegen und Einkommensprognosen ein. Die Ausgleichskasse entscheidet ueber den Selbstaendigkeitsstatus innert weniger Wochen.
Brauche ich als Freelancer eine Krankenversicherung?
Ja, die obligatorische Krankenversicherung (KVG) gilt fuer alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhaengig vom Arbeitsstatus. Als Selbstaendige zahlen Sie keine Berufsunfallversicherung, sollten aber eine Nichtberufsunfallversicherung abschliessen.
Kann ich als Freelancer Arbeitslosengeld beziehen?
Nein. Selbstaendige entrichten keine ALV-Beitraege und haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Als Absicherung empfiehlt sich eine private Vorsorge (Saeule 3a, Ruecklagen).