Aktualisiert: Juni 2026
Lohnbuchhaltung Schweiz 2026: Eckdaten
  • Pflichtangaben Lohnzettel: Bruttolohn, AHV 5.3%, IV 0.7%, EO 0.25%, ALV 1.1%, BVG-Anteil, NBU, Quellensteuer (falls anwendbar), Nettolohn
  • Lohnausweis Frist: bis 31. Januar des Folgejahres (Formular 11, ESTV)
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (OR Art. 958f)
  • Wichtigste Software KMU: Abacus (Marktführer CH), Sage 50/200, SAP HCM (Grossbetriebe), Bexio (Kleinunternehmen)
  • Firmenwagen-Privatanteil: 0.9% des Fahrzeugkaufpreises/Monat auf Lohnausweis deklarieren
  • Quellensteuer: nur bei Arbeitnehmenden ohne Ausweis C oder Schweizer Bürgerrecht; Sätze je nach Kanton, Zivilstand, Lohnhöhe

Pflichtangaben auf dem Lohnzettel: vollständige Liste

PflichtangabeGesetzliche GrundlageBemerkungen
Bruttolohn (inkl. aller Lohnbestandteile)OR Art. 323b13. Monatslohn, Boni, Zulagen separat aufführen
AHV/IV/EO Arbeitnehmeranteil (5.3%+0.7%+0.25%)AHVG Art. 5Kein Höchstbetrag
ALV Arbeitnehmeranteil (1.1% bis CHF 148,200)AVIG Art. 2Solidaritätsbeitrag 0.5% auf Lohn über CHF 148,200
NBU (Nichtberufsunfallversicherung)UVG Art. 91Prämie je nach Insurer; Arbeitnehmer zahlt NBU, Arbeitgeber BU
BVG/LPP ArbeitnehmeranteilBVG Art. 66Altersabhängig: 25-34: 3.5%, 35-44: 5%, 45-54: 7.5%, 55-64: 9%
Quellensteuer (QST)DBG Art. 83-100Nur bei B/G/L/F-Permits und Lohn unter CHF 120,000/Jahr
NettolohnOR Art. 323bPflichtangabe; ohne Nettolohn ist Lohnzettel anfechtbar
Spesenvergütungen (steuerfrei oder steuerpflichtig)Kreisschreiben ESTV Nr. 25Effektive Spesen vs. Pauschalspesen (mit genehmigtem Spesenreglement)

Der Lohnausweis (Formular 11): Prozess und Fristen

Der Lohnausweis ist das standardisierte Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Arbeitgeber müssen ihn jährlich bis Ende Januar für das Vorjahr ausstellen. Er fasst alle Lohnbestandteile, Nebenleistungen (Bonus, Dienstauto-Privatanteil, Naturallohn) und Spesenvergütungen zusammen. Arbeitnehmende reichen ihn mit der Steuererklärung ein; Steuerbehörden prüfen ihn auf Plausibilität.

Wichtigste Sonderpositionen auf dem Lohnausweis:

Falsche Angaben im Lohnausweis gelten als Steuerbetrug und sind strafrechtlich relevant. Ein vergessener Firmenwagen-Privatanteil oder ein nicht deklarierter Bonus können zu Nachveranlagungen plus Verzugszinsen (5% p.a.) führen.

Fehlerhafte Lohnausweise können strafrechtlich relevant sein

Unvollständige oder bewusst falsche Angaben im Lohnausweis (Formular 11) gelten nach Schweizer Steuerrecht als Steuerbetrug. Arbeitgeber, die geldwerte Vorteile oder Boni nicht deklarieren, riskieren Nachveranlagungen, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen. Regelmässige interne Kontrolle der Lohnausweise ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.

Lohnbuchhaltungs-Software für Schweizer KMU: Vergleich

SoftwareZielgruppeStärkenPreis (ca.)
Abacus LohnKMU bis GrossbetriebSchweizer Marktführer, vollständige AHV/ALV/BVG-Integration, Lohnausweis-Export automatischCHF 800-3,000/Jahr je Modul
Sage Lohnbuchhaltung (50/200)KMU 10-500 MAGute FIBU-Integration, EasySwiss-Schnittstelle, Schweizer Sozialversicherung aktuellCHF 500-2,500/Jahr
BexioKleinstunternehmen, EinzelfirmenCloud-basiert, günstig, MWST-konform, beschränkte LohnfunktionCHF 49-199/Monat
SAP HCM / SuccessFactorsGrossunternehmenVollständige HR-Integration, globale KonzernstrukturenProjektbasis (CHF 100k+)
ProffixKMU SchweizGünstig, Schweizer Funktionen, gute BenutzeroberflächeCHF 300-1,500/Jahr
Microsoft Dynamics 365 PayrollMittlere UnternehmenERP-Integration, anpassbar, weniger CH-spezifisch out-of-the-boxProjektbasis

Lohntransparenz und GlG-Pflichten

Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG) verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden seit 2021 zur Lohngleichheitsanalyse. Arbeitnehmende haben das Recht, nach der Analyse informiert zu werden. Eine individuelle Lohntransparenz (Auskunft über Lohnbänder) ist in der Schweiz noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in GAV bestimmter Branchen (Bau, Reinigung) verankert. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2026 dürfte langfristig auch Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften betreffen.


Häufige Fragen

Wie lange muss der Arbeitgeber Lohnunterlagen aufbewahren?

Lohnabrechnungen und Lohnausweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (OR Art. 958f). Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind. Arbeitnehmende sollten ebenfalls eigene Kopien aufbewahren, auch digital (als PDF).

Was ist der Privatanteil Firmenwagen auf dem Lohnausweis?

Wenn der Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung überlässt, wird ein Privatanteil von 0.9% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat auf dem Lohnausweis als Lohnbestandteil deklariert. Er ist AHV-, ALV- und einkommenssteuerpflichtig. Beispiel: Fahrzeug CHF 60,000 Kaufpreis = CHF 540/Monat Privatanteil auf dem Lohnausweis.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnausweis ausstellt?

Der Arbeitnehmer kann den Lohnausweis zivilrechtlich einfordern. Ohne Lohnausweis schätzen Steuerbehörden den steuerbaren Lohn ermessungsweise, oft ungünstig für den Arbeitnehmenden. Bei systematischer Nicht-Ausstellung kann das kantonale Steueramt den Arbeitgeber bussen.

Müssen Pauschalspesen auf dem Lohnausweis erscheinen?

Ja, aber nur wenn das Pauschalspesen-Reglement vom kantonalen Steueramt genehmigt wurde. Ohne genehmigtes Spesenreglement gelten Pauschalspesen als steuerpflichtiger Lohn und müssen im Bruttolohn aufgeführt werden. Die meisten Kantone haben Online-Genehmigungsverfahren für Spesenreglements.

Quellen

OR Art. 323b, Art. 958f · ESTV Lohnausweis Formular 11 (estv.admin.ch) · AHVG Art. 5 · BVG 2026 (bsv.admin.ch) · GlG Gleichstellungsgesetz Art. 13a