Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Schweizer Arbeitsrecht: praxisnahe Erklaerung fuer Arbeitnehmende
  • Gesetzliche Grundlagen und Praxistipps kombiniert
  • Relevant fuer internationale Fachkraefte und Grenzgaenger

Pflichtangaben auf dem Lohnzettel

Jeder Lohnzettel muss enthalten: Bruttolohn (mit Aufschlüsselung aller Lohnbestandteile), alle Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO, ALV, UVG-Nichtberufsunfall, BVG-Anteil), Quellensteuer (falls anwendbar), Nettolohn. Zusätzlich empfohlen: kumulierte Jahreswerte und Stunden (Basis für Lohnausweis). Arbeitnehmende haben Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung, eine pauschale Gesamtzahlung ohne Aufschlüsselung ist unzulässig.

Der Lohnausweis (Formular 11)

Der Lohnausweis ist das standardisierte Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), das Arbeitgeber jährlich bis Ende Januar ausstellen müssen. Er fasst alle Lohnbestandteile, Nebenleistungen (Bonus, Dienstauto-Privatanteil, Naturalleistungen) und Spesenvergütungen des Vorjahres zusammen. Arbeitnehmende reichen ihn mit der Steuererklärung ein. Falsche Angaben im Lohnausweis sind Steuerbetrug und strafbar.

Lohntransparenz und neue Regeln

Das revidierte GlG (Gleichstellungsgesetz) verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden seit 2021, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Arbeitnehmende haben das Recht, nach der Analyse informiert zu werden. Eine individuelle Lohntransparenz (Auskunft über den eigenen Lohnbandbereich) ist in der Schweiz noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in GAV bestimmter Branchen verankert. Der EU-Lohntransparenz-Trend dürfte langfristig auch die Schweiz beeinflussen.


Haeufige Fragen

Wie lange muss der Arbeitgeber Lohnunterlagen aufbewahren?

Lohnabrechnungen und Lohnausweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Buchführungspflicht OR Art. 958f). Arbeitnehmende sollten eigene Kopien aufbewahren.

Was ist ein Dienstleisteigenanteil auf dem Lohnausweis?

Wenn der Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung überlässt, wird ein Privatanteil von 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises pro Monat auf dem Lohnausweis als Lohnbestandteil deklariert, steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnausweis ausstellt?

Der Arbeitnehmer kann den Lohnausweis zivilrechtlich einfordern. Ohne Lohnausweis können Steuerbehörden den steuerbaren Lohn ermessensweise schätzen, oft ungünstig für den Arbeitnehmenden.

Quellen

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) · BVG/LPP 2026 · BSV/OFAS · admin.ch