Aktualisiert: Juni 2026
Sozialplan Schweiz: Das Wichtigste
  • Gesetzliche Pflicht: ab 250 MA + min. 30 Entlassungen in 30 Tagen (OR Art. 335h).
  • Typische Abfindung: 1–3 Monatslöhne staffelweise; Senioren bis 6 Monatslöhne.
  • Outplacement: Berufsberatung und Bewerbungscoaching auf Kosten des Arbeitgebers.
  • Schiedsgericht: wenn keine Einigung, setzt Schiedsgericht Sozialplan innert 30 Tagen fest.
  • Besteuerung: Abfindungen sind AHV- und einkommensteuerpflichtig, reduzieren ALV nicht direkt.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2014 verpflichtet Art. 335h–335j OR Arbeitgeber mit mindestens 250 Angestellten, bei Massenentlassungen einen Sozialplan auszuhandeln. Die Verhandlungspflicht entsteht ab 30 Entlassungen innert 30 Tagen; kleinere Unternehmen sind nicht erfasst. Gibt es keinen GAV und kommt keine Einigung zustande, kann ein Schiedsgericht einen verbindlichen Sozialplan festlegen.

Typischer Inhalt eines Sozialplans

Ein Sozialplan enthält üblicherweise mehrere Massnahmen zur Abfederung des Stellenverlustes:

Verhandlung und Arbeitnehmendenvertretung

Der Sozialplan wird zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung (oder direkt mit den Arbeitnehmenden, falls keine Vertretung besteht) ausgehandelt. Gewerkschaften können einbezogen werden. Die Konsultationsfrist beträgt mindestens 10 Tage. Bei allgemeinverbindlichen GAV kann dieser Sozialplanregelungen bereits vorsehen, die dann automatisch gelten.

Abfindung: Besteuerung und Sozialversicherungen

Abfindungen aus einem Sozialplan unterliegen der AHV-Pflicht und der Einkommenssteuer. Ausnahme: Kapitalabfindungen für dauernde Vorteile werden gesondert besteuert (Art. 38 DBG). Sie werden nicht als Lohn gezählt und beeinflussen den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nicht direkt, verkürzen aber den Entschädigungszeitraum nicht.

Abgeltungsklausel prüfen, bevor Sie unterschreiben

Viele Sozialplanvereinbarungen enthalten eine Abgeltungsklausel, die mit der Unterzeichnung alle weiteren Ansprüche ausschliesst, darunter Überzeitentschädigung, Ferienentschädigung und Schadenersatz. Eine unterzeichnete Vereinbarung ist in der Regel bindend. Lassen Sie die Dokumente vor der Unterzeichnung durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt prüfen.


Häufige Fragen

Hat jede Massenentlassung in der Schweiz einen Sozialplan?

Nein. Die gesetzliche Pflicht gilt nur für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und mindestens 30 geplanten Entlassungen innert 30 Tagen. Kleinere Betriebe können freiwillig einen Sozialplan aushandeln, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Was passiert, wenn kein Sozialplan ausgehandelt werden kann?

Wird keine Einigung erzielt, kann eine der Parteien ein Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht setzt innert 30 Tagen einen verbindlichen Sozialplan fest. Die Kosten des Verfahrens trägt der Arbeitgeber.

Beeinflusst eine Abfindung den Anspruch auf ALV-Taggelder?

Abfindungen aus einem Sozialplan gelten nicht als Entgelt für eine Wartezeit und reduzieren die Taggelder der ALV nicht. Sie sind jedoch AHV- und einkommensteuerpflichtig. Wenn der Vertrag verlängerte Kündigungsfristen mit Lohnfortzahlung vorsieht, beginnen ALV-Taggelder erst nach Ablauf dieser Fristen.

Was muss ich beachten, bevor ich eine Sozialplan-Abfindung unterschreibe?

Eine unterschriebene Vereinbarung ist in der Regel bindend. Prüfen Sie, ob ein Verzicht auf weitere Ansprüche enthalten ist (sog. Abgeltungsklausel) – dieser kann Ueberzeit, Ferienentschaedigung oder Schadenersatzforderungen ausschliessen. Lassen Sie die Vereinbarung vor Unterzeichnung von einer Gewerkschaft, einem Rechtsschutz oder einem Anwalt prüfen. Beachten Sie zudem die steuerlichen Folgen: Abfindungen sind AHV- und einkommenssteuerpflichtig und können eine höhere Steuerprogression ausloesen.

Quellen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR Art. 335 ff.) · SECO · admin.ch