Arbeitslosengeld Schweiz: Höhe, Dauer und Anmeldung
Das Arbeitslosengeld in der Schweiz wird durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert und deckt einen Teil des wegfallenden Lohns. Wer Anspruch hat, wie hoch die Entschädigung ist und wie lange sie bezahlt wird, hängt von Alter, Beitragszeit und versichertem Lohn ab.
- Taggeldsatz: 70 % des versicherten Lohns (80 % bei Unterhaltspflichten oder Invaliditaet ≥ 40 %).
- Max. versicherter Lohn: CHF 148 200/Jahr (= CHF 12 350/Monat, Stand 2026).
- Bezugsdauer: bis 400 Taggelder (unter 55 Jahre, 24 Monate Beitragszeit), bis 520 für über 55-Jaehrige.
- Beitragszeit: Mindestens 12 Monate AHV-pflichtige Arbeit in den letzten 2 Jahren.
- RAV-Anmeldung: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit; versaeumte Tage verfallen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die ALV zahlt grundsätzlich 70 % des versicherten Lohns. Wer einen versicherten Lohn unter 3797 CHF/Monat hat, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat oder eine Invaliditaet von mindestens 40 % vorliegt, erhält 80 %. Als versicherter Lohn gilt der Durchschnittslohn der letzten 6 oder 12 Monate, maximal 148 200 CHF pro Jahr (entspricht 12 350 CHF/Monat).
Wie lange wird das Arbeitslosengeld bezahlt?
Die maximale Bezugsdauer hängt vom Alter und der Beitragszeit ab. Wer 24 Monate Beiträge geleistet hat, erhält maximal 400 Taggelder (ca. 18 Monate). Unter 25-Jaehrige ohne Unterhaltspflichten erhalten maximal 200 Taggelder. Personen über 55 oder mit einer Rente können 520 Taggelder beziehen. Ein Taggeld entspricht einem Fuenftel des Wochenlohns.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate ALV-Beiträge geleistet haben, in der Schweiz wohnhaft sind, nicht aus eigenem Verschulden arbeitslos wurden und aktiv eine neue Stelle suchen. Personen, die selbst kündigen oder durch eigenes Verschulden entlassen wurden, erhalten eine temporaere Sperrfrist.
Jeder Tag, der zwischen Beginn der Arbeitslosigkeit und der RAV-Anmeldung vergeht, fuehrt zu einem unwiderruflichen Anspruchsverlust. Wer sich erst nach einer Woche anmeldet, verliert 5 Taggelder dauerhaft. Die Anmeldung kann online ueber das AVIG-Online-Portal erfolgen und sollte noch vor dem letzten Arbeitstag vorbereitet werden.
Besondere Situationen: Ausländer, Grenzgänger, Teilzeit
Arbeitnehmende mit Ausweis B, C oder L haben dieselben ALV-Rechte wie Schweizer, sofern die Beitragszeit erfüllt ist. Grenzgänger (Ausweis G) melden sich nach Stellenverlust grundsätzlich beim Arbeitsamt ihres Wohnlandes an, nicht beim RAV. Wer Teilzeit beschaeftigt war, hat Anspruch auf ALV proportional zum versicherten Lohn; der versicherte Lohn basiert auf dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Wer während der Rahmenfrist wieder arbeitet, stellt den Lauf der Taggelder unter; nicht bezogene Taggelder verfallen nach Ablauf der 2-jaehrigen Rahmenfrist.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
Die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) muss spaetestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Eine spätere Anmeldung führt zu einem Anspruchsverlust für die versaeumten Tage.
Wie lange gilt eine Sperrfrist bei selbst ausgesprochener Kündigung?
Bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit (z. B. eigene Kündigung ohne guten Grund) verhaengt die ALV eine Sperrfrist von 1 bis 60 Tagen. In der Sperrfrist werden keine Taggelder ausbezahlt.
Kann ich während dem Bezug von Arbeitslosengeld einer Teilzeitarbeit nachgehen?
Ja. Wer eine Teilzeitstelle annimmt, erhält den allfaelligen Differenzbetrag zum versicherten Lohn weiter als Arbeitslosengeld. Das Einkommen wird auf das Taggeld angerechnet.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld, wenn ich ins Ausland ziehe?
In der Regel erlischt der ALV-Anspruch mit dem Wohnsitzwechsel ins Ausland, da die ALV einen Schweizer Wohnsitz voraussetzt. Ausnahme: Innerhalb des EU/EFTA-Raums können unter bestimmten Bedingungen Taggelder für bis zu drei Monate exportiert werden, um die Stellensuche im Ausland zu unterstuetzen. Klaeren Sie dies mit dem RAV, bevor Sie die Schweiz verlassen, da der Export aktiv beantragt werden muss.
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG/LACI) · SECO · admin.ch