Aktualisiert: April 2026

Anspruch und Arten

Art. 330a OR gibt jedem Arbeitnehmenden jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gibt zwei Arten: das qualifizierte Zeugnis (Beurteilung der Leistung und des Verhaltens; der Regelfall) und das einfache Zeugnis (nur Tätigkeiten und Dauer ohne Bewertung; auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmenden). Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist in der Schweiz der Standard.

Inhalt des Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss folgende Angaben enthalten: Personalien (Name, Geburtsdatum), Anstellungsdauer, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung (Qualität, Quantität, Zuverlässigkeit), Verhaltensbeurteilung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden), Kündigungsgrund (fakultativ), Schlussformel. Der Schluss muss positiv formuliert sein und gute Wünsche für die Zukunft enthalten.

Codierte Sprache im Zeugnis

Schweizer Arbeitszeugnisse verwenden oft verschlüsselte Formulierungen. Beispiele: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (sehr gut), "zu unserer vollen Zufriedenheit" (gut), "zu unserer Zufriedenheit" (genügend/befriedigend), "im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" (ungenügend). Die Abschwächung durch Einschränkungen ist ein bekanntes Phänomen im Schweizer Arbeitsrecht.

Korrektur und Klage

Wer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, kann jederzeit eine Korrektur verlangen. Bestehen bleibt das Recht auf Korrektur auch nach der Kündigung, unverjährbar. Lehnt der Arbeitgeber ab, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Wichtig: Das Gericht überprüft, ob das Zeugnis wahrheitsgemäss und wohlwollend ist, nicht ob es dem Wunsch des Arbeitnehmenden entspricht.

Jobsuche in der Schweiz erfolgreich gestalten Upreer unterstützt Sie mit optimiertem Lebenslauf und Bewerbungsstrategie für den Schweizer Markt.
Upreer entdecken →

Häufige Fragen

Habe ich immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Art. 330a OR gibt jedem Arbeitnehmenden jederzeit und unverjährbar Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Was bedeutet 'zu unserer vollen Zufriedenheit' im Arbeitszeugnis?

Diese Formulierung entspricht der Note 'gut' (4 von 5). 'Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit' bedeutet 'sehr gut' (5/5). Wird das Wort 'stets' oder 'vollsten' weggelassen, ist das Zeugnis um eine Note schlechter zu bewerten.

Kann ich ein schlechtes Arbeitszeugnis anfechten?

Ja, jederzeit. Sie können den Arbeitgeber schriftlich um Korrektur bitten. Lehnt er ab, können Sie das Arbeitsgericht anrufen. Das Gericht prüft, ob das Zeugnis wahrheitsgemäss und wohlwollend ist.