Lohnausweis in der Schweiz: Definition und Verwendung
Der Lohnausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden bis Ende Februar des Folgejahres aushändigen muss. Er dient als Grundlage für die Steuererklärung und gibt Auskunft über den Bruttolohn, die Sozialversicherungsabzüge und allfällige Nebenleistungen.
- Gesetzliche Pflicht: Jeder Arbeitgeber muss den Lohnausweis (Formular 11) bis Ende Februar des Folgejahres ausstellen.
- Basis der Steuererklärung: Der Lohnausweis ist zwingend beizulegen; Steuerbehörden verwenden ihn für die Einkommensbewertung.
- Geldwerte Vorteile deklarieren: Firmenwagen (CHF 0.9 %/Monat des Kaufpreises), Rabatte über CHF 500/Jahr, vergünstigte Aktien.
- Spesen separat: Effektive Spesen und Pauschalspesen werden separat ausgewiesen und sind nicht als Lohn besteuert.
- Fehler melden: Schriftliche Korrektur beim Arbeitgeber verlangen; korrigierter Ausweis der Steuerbehörde nachreichen.
Was ist der Lohnausweis?
Der Lohnausweis (auch Lohnbescheinigung) ist ein amtliches Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), das der Arbeitgeber für jede angestellte Person erstellt. Er enthält alle für die Besteuerung relevanten Informationen: Bruttolohn, Nettolohn, AHV/ALV/BVG-Abzüge, Kinderzulagen, geldwerte Vorteile und Spesenvergütungen.
Pflichtangaben im Lohnausweis
Der Lohnausweis folgt einem standardisierten Formular (Muster ESTV). Die wichtigsten Felder: Ziffer 1 (Lohn): Gesamtbruttolohn inkl. 13. Monatslohn und Gratifikationen. Ziffer 2.1–2.3: AHV/ALV- und BVG-Beiträge. Ziffer 9: Geldwerte Vorteile (Firmenwagen, Rabatte). Ziffer 13: Kinderzulagen. Ziffer 15: Unregelmässige Leistungen. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäss sein.
Fristen und Übergabe
Der Arbeitgeber muss den Lohnausweis bis spätestens Ende Februar des Folgejahres aushändigen. Viele Unternehmen stellen ihn bereits im Januar aus. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres wird der Lohnausweis zum Zeitpunkt des Austritts oder spätestens Ende Februar des Folgejahres ausgestellt. Der Lohnausweis ist zwingend der Steuererklärung beizulegen.
Was tun bei Fehlern?
Fehler im Lohnausweis können zu einer zu hohen oder zu tiefen Steuerbelastung führen. Wer einen Fehler entdeckt, sollte den Arbeitgeber schriftlich um eine Korrektur bitten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen korrekten Lohnausweis auszustellen. Korrekturen müssen der Steuerbehörde gemeldet werden; ein bereits eingereichter Lohnausweis kann durch einen berichtigten ersetzt werden.
Ein fehlerhafter Lohnausweis, etwa ein nicht deklarierter geldwerter Vorteil oder ein falsch ausgewiesener BVG-Abzug, kann zu einer Nachveranlagung mit Verzugszinsen führen. Prüfen Sie Ihren Lohnausweis jedes Jahr sorgfältig, bevor Sie ihn der Steuererklärung beilegen, und verlangen Sie bei Unklarheiten schriftliche Auskunft beim Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Wann muss der Arbeitgeber den Lohnausweis ausstellen?
Spätestens bis Ende Februar des Folgejahres. Bei Austritt im Laufe des Jahres wird er zum Zeitpunkt des Austritts oder bis Ende Februar des Folgejahres ausgestellt.
Was tun, wenn der Lohnausweis falsch ist?
Den Arbeitgeber schriftlich um Korrektur bitten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen korrekten Lohnausweis auszustellen. Den berichtigten Ausweis der Steuerbehörde einreichen.
Brauche ich den Lohnausweis für die Steuererklärung?
Ja, der Lohnausweis ist der Steuererklärung zwingend beizulegen. Er dient als Nachweis des erzielten Einkommens und der geleisteten Sozialversicherungsabzüge.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Lohnausweis zu spät ausstellt?
Viele Kantone gewähren auf Antrag Fristerstreckung für die Steuererklärung, wenn der Lohnausweis noch nicht vorliegt. Reichen Sie die Steuererklärung mit einem Hinweis auf den ausstehenden Lohnausweis ein oder beantragen Sie eine Erstreckung. Bei wiederholter Verspaetung kann die Steuerverwaltung den Arbeitgeber mahnen. Als Arbeitnehmender können Sie den Lohnausweis schriftlich einfordern; der Arbeitgeber muss ihn innert angemessener Frist ausstellen.
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV/AFC) · Lohnausweis Formular 11 · AHV/IV/EO 2026 · admin.ch