Aktualisiert: Juni 2026
Lohngleichheit Schweiz: Das Wichtigste
  • Verfassungsrecht (BV Art. 8): Gleicher Lohn für gleiche Arbeit seit 1981 verankert; konkretisiert durch das GlG.
  • Lohnlücke: Gesamtluecke ca. 18 %, davon ca. 8–9 % unerklaeert (Indiz für Diskriminierung; OFS LSE 2022).
  • Analysepflicht ab 100 MA: Alle 4 Jahre Pflichtaudit mit LOGIB-Tool; Ergebnisse müssen Mitarbeitenden mitgeteilt werden.
  • Beweislastumkehr: Bei Klage muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine geschlechtsbedingte Lohnungleichheit vorliegt.
  • Kündigungsschutz: Kündigung als Reaktion auf Lohnbeschwerde ist nichtig (GlG Art. 10).

Die Lohnlücke: erklärt und unerklaert

Das Bundesamt für Statistik (BFS) unterscheidet zwei Teile der Lohnlücke. Der erklärte Teil lässt sich auf Unterschiede in Qualifikation, Branche, Beschäftigungsgrad und Erfahrung zurueckfuehren. Der unerklaerte Teil, rund 8–9 %, gilt als Indiz für strukturelle Diskriminierung. Die Gesamtluecke zwischen Frauen- und Maennerlohn beträgt laut aktuellem BFS-Bericht rund 18 %.

Lohnanalyse ab 100 Mitarbeitenden

Seit dem 1. Juli 2020 sind Schweizer Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Lohnanalyse durchzufuehren und diese alle vier Jahre durch externe Stellen prüfen zu lassen. Das standardisierte Analysetool LOGIB des Bundes steht kostenlos zur Verfügung. Die Ergebnisse müssen den Mitarbeitenden kommuniziert werden. Sanktionen bei Nichterfuellung sind allerdings bisher gering.

Rechte bei Lohndiskriminierung

Wer eine Lohndiskriminierung vermutet, kann nach dem GlG Klage einreichen. Bei einer Klage verschiebt sich die Beweislast: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein Lohnunterschied aufgrund des Geschlechts vorliegt. Klagen werden vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Schlichttungsstellen und Gewerkschaften bieten kostenlose Erstberatung an.

LOGIB: Eigenen Lohn selbst prüfen

Das Bundesamt für Statistik stellt das LOGIB-Tool kostenlos online zur Verfügung, auch als Version für Einzelpersonen. Es vergleicht den eigenen Lohn mit dem statistischen Erwartungswert für vergleichbare Funktionen, Erfahrungen und Branchen. Das Ergebnis ist kein rechtlicher Beweis, aber ein konkreter Ausgangspunkt für ein Gespraech mit dem Arbeitgeber.


Häufige Fragen

Was tun, wenn ich weniger verdiene als ein Kollege mit gleicher Funktion?

Zuerst intern das Gespräch suchen und eine Erklärung verlangen. Falls keine sachliche Begründung vorliegt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle, eine Gewerkschaft oder direkt an das Arbeitsgericht wenden. Das GlG schützt vor Kündigung als Reaktion auf eine Lohnbeschwerde.

Gilt die Pflicht zur Lohnanalyse auch für ausländische Unternehmen mit Schweizer Niederlassung?

Ja, wenn die Niederlassung in der Schweiz 100 oder mehr Mitarbeitende beschaeftigt, gilt die Analysepflicht.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Lohnanalyse nicht durchfuehrt?

Derzeit sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung schwach: Es gibt keine direkten Bussen. Das Gesetz sieht jedoch eine Revision der Massnahmen vor; weitere Kontrollen sind politisch diskutiert.

Kann ich das LOGIB-Tool selbst nutzen, um meinen Lohn zu prüfen?

Ja. Das Bundesamt für Statistik stellt LOGIB kostenlos online zur Verfügung; es gibt auch eine Einzelpersonenversion, mit der man den eigenen Lohn mit dem statistischen Durchschnitt für vergleichbare Positionen abgleichen kann. Das Tool basiert auf der Lohnstrukturerhebung (LSE) und berechnet, ob ein Lohn innerhalb der erwarteten Bandbreite liegt. Das Ergebnis ist statistisch, kein rechtlicher Beweis, aber ein nuetzlicher Ausgangspunkt für eine Lohnverhandlung.

Quellen

Gleichstellungsgesetz (GlG) · OFS · Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022 · Lohngleichheitsdialog Schweiz · admin.ch