Lohngleichheit in der Schweiz: Gesetz und Lohnluecke
Gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit ist in der Schweiz seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und durch das Gleichstellungsgesetz (GlG) konkretisiert. Trotzdem besteht eine messbare Lohnluecke zwischen Frauen und Maennern. Seit 2020 sind Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden gesetzlich zu Lohnanalysen verpflichtet.
Die Lohnluecke: erklaert und unerklaert
Das Bundesamt fuer Statistik (BFS) unterscheidet zwei Teile der Lohnluecke. Der erklaerte Teil laesst sich auf Unterschiede in Qualifikation, Branche, Beschaeftigungsgrad und Erfahrung zurueckfuehren. Der unerklaerte Teil — rund 8–9 % — gilt als Indiz fuer strukturelle Diskriminierung. Die Gesamtluecke zwischen Frauen- und Maennerlohn betraegt laut aktuellem BFS-Bericht rund 18 %.
Lohnanalyse ab 100 Mitarbeitenden
Seit dem 1. Juli 2020 sind Schweizer Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Lohnanalyse durchzufuehren und diese alle vier Jahre durch externe Stellen pruefen zu lassen. Das standardisierte Analysetool LOGIB des Bundes steht kostenlos zur Verfuegung. Die Ergebnisse muessen den Mitarbeitenden kommuniziert werden. Sanktionen bei Nichterfuellung sind allerdings bisher gering.
Rechte bei Lohndiskriminierung
Wer eine Lohndiskriminierung vermutet, kann nach dem GlG Klage einreichen. Bei einer Klage verschiebt sich die Beweislast: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein Lohnunterschied aufgrund des Geschlechts vorliegt. Klagen werden vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Schlichttungsstellen und Gewerkschaften bieten kostenlose Erstberatung an.
Haeufige Fragen
Was tun, wenn ich weniger verdiene als ein Kollege mit gleicher Funktion?
Zuerst intern das Gespraech suchen und eine Erklaerung verlangen. Falls keine sachliche Begruendung vorliegt, koennen Sie sich an eine Schlichtungsstelle, eine Gewerkschaft oder direkt an das Arbeitsgericht wenden. Das GlG schuetzt vor Kuendigung als Reaktion auf eine Lohnbeschwerde.
Gilt die Pflicht zur Lohnanalyse auch fuer auslaendische Unternehmen mit Schweizer Niederlassung?
Ja, wenn die Niederlassung in der Schweiz 100 oder mehr Mitarbeitende beschaeftigt, gilt die Analysepflicht.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Lohnanalyse nicht durchfuehrt?
Derzeit sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung schwach: Es gibt keine direkten Bussen. Das Gesetz sieht jedoch eine Revision der Massnahmen vor; weitere Kontrollen sind politisch diskutiert.