Aktualisiert: April 2026

Kantonale Mindestloehne

Mehrere Kantone haben einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Die Kantone mit den hoechsten Mindestloehnen sind Genf (24,32 CHF/Stunde ab 2024), Tessin (19,75 CHF/Stunde) und Neuenburg (20,83 CHF/Stunde). Andere Kantone wie Jura, Basel-Stadt und Zuerich haben ebenfalls Mindestloehne oder Volksabstimmungen dazu durchgefuehrt. In der Deutschschweiz ohne kantonalen Mindestlohn gilt der sektorielle CCT-Mindestlohn, sofern vorhanden.

Sektorielle Mindestloehne per GAV

In vielen Branchen legen Gesamtarbeitsvertraege (GAV) verbindliche Mindestloehne fest. Beispiele: Bauhauptgewerbe (ab 5 500 CHF/Monat fuer ungelernte Arbeiter), Gastgewerbe (ab 3 600 CHF/Monat), Coiffure, Reinigung, Detailhandel. Bei allgemeinverbindlich erklaerten GAV gilt der Mindestlohn fuer alle Betriebe der Branche, auch wenn sie nicht dem Verband angehoeren.

Was gilt ohne GAV und ohne kantonalen Mindestlohn?

Ohne GAV und ausserhalb eines Kantons mit gesetzlichem Mindestlohn gibt es in der Schweiz keinen Lohnboden. Der Arbeitgeber ist jedoch durch das Gleichbehandlungsgebot und das Verbot sittenwidriger Loehne (Art. 2 ZGB, Art. 157 StGB) gebunden. Zu tiefe Loehne koennen als Lohndumping gemeldet werden.

Marktlohn fuer Ihre Stelle ermitteln Upreer zeigt Ihnen, was Ihr Profil auf dem Schweizer Markt wert ist.
Lohn vergleichen →

Haeufige Fragen

Gilt der Genfer Mindestlohn auch fuer Grenzgaenger?

Ja. Kantonale Mindestloehne gelten fuer alle Personen, die im Kanton arbeiten, unabhaengig von ihrem Wohnort. Grenzgaenger im Kanton Genf unterliegen daher dem Genfer Mindestlohngesetz.

Was ist der Unterschied zwischen GAV-Mindestlohn und kantonalem Mindestlohn?

Der kantonale Mindestlohn gilt fuer alle Branchen im Kanton. Der GAV-Mindestlohn gilt nur fuer die im GAV definierten Berufsgruppen und Betriebe. Ein sektorieller GAV-Mindestlohn kann hoeher liegen als der kantonale Satz.

Kann ich einen Lohn unterhalb des GAV-Mindestlohns akzeptieren?

Bei einem allgemeinverbindlichen GAV nein — der Mindestlohn ist zwingend und kann vertraglich nicht unterschritten werden. Der Arbeitnehmende hat jederzeit das Recht, den Differenzbetrag nachzufordern.