Aktualisiert: Juni 2026
GAV Schweiz: Das Wichtigste
  • Kollektivvertrag (OR Art. 356): Zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften; Mindestbedingungen für eine Branche.
  • Allgemeinverbindlichkeit (AVE): Wenn durch Bundesrat oder Kanton erklärt, gilt er für alle Betriebe der Branche, auch Nichtmitglieder.
  • Günstigkeitsprinzip: Einzelarbeitsvertrag kann GAV uebertreffen, aber nie unterschreiten.
  • Wichtige Branchen: Bau (LMV), Gastgewerbe (L-GAV), Detailhandel, Reinigung, Pflegebereich, Personalverleih.
  • GAV prüfen: Beim SECO gibt es eine Datenbank aller allgemeinverbindlichen GAV der Schweiz.

Was ist ein GAV?

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein kollektiver Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften (Art. 356 OR). Er legt Mindestbedingungen für die Arbeitsverhältnisse in einer Branche oder einem Unternehmen fest und geht dem Einzelarbeitsvertrag vor, soweit er günstigere Bedingungen bietet (Günstigkeitsprinzip).

Welche Branchen haben einen GAV?

Viele Schweizer Branchen haben einen branchenweit allgemeinverbindlich erklärten GAV (AVE). Zu den wichtigsten gehören: Bauhauptgewerbe (LMV), Gastgewerbe (L-GAV), Detailhandel (GAV H+F), Reinigungsbranche, Gesundheits- und Sozialwesen, Personalverleih, Maschinen- und Elektroindustrie (MEM), Pflegebereich. Eine vollständige Liste der allgemeinverbindlichen GAV führt das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft).

Was regelt ein GAV?

Ein GAV kann umfassend regeln: Mindestlöhne und Lohnklassen, Arbeitszeiten und Überstundenregelung, Ferienanspruch (oft 5 Wochen statt gesetzlich 4), Kündigungsfristen, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und betriebliche Sozialleistungen, Weiterbildung, Familienzulagen. Die Bedingungen des GAV sind Mindeststandards; der Einzelarbeitsvertrag kann bessere Konditionen vorsehen.

Wie erfahre ich, ob ein GAV gilt?

Prüfen Sie den Arbeitsvertrag (Branche, GAV-Verweis), fragen Sie die HR-Abteilung oder die zuständige Gewerkschaft. Beim SECO finden Sie eine öffentliche Datenbank aller allgemeinverbindlich erklärten GAV. Für Unternehmen, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands mit GAV sind, gilt der GAV auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag.

Goldene Regel: GAV geht dem Einzelvertrag vor

Was im Arbeitsvertrag steht, zählt nur, wenn es mindestens so gut ist wie der anwendbare GAV. Ist eine Klausel im Einzelvertrag schlechter als der GAV, gilt automatisch die GAV-Regelung, auch ohne Klage. Prüfen Sie Ihren Vertrag gegen den geltenden GAV, insbesondere bei Löhnen, Ferien und Kündigungsfristen.


Häufige Fragen

Was ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV?

Wenn ein GAV durch den Bundesrat oder eine kantonale Behörde allgemeinverbindlich erklärt wird, gilt er für alle Unternehmen der betreffenden Branche im entsprechenden Gebiet – auch für solche, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören.

Geht der GAV dem Einzelarbeitsvertrag vor?

Ja, wo der GAV bessere Bedingungen vorsieht (Günstigkeitsprinzip). Ein Arbeitsvertrag kann aber über den GAV hinausgehen. Er kann nicht schlechtere Bedingungen als der GAV festlegen.

Bin ich als Arbeitnehmender an einen GAV gebunden?

Wenn Ihr Arbeitgeber dem GAV untersteht (Verbandsmitgliedschaft oder AVE), ja. Die Bestimmungen des GAV gelten dann automatisch, ohne dass Sie Gewerkschaftsmitglied sein müssen.

Gibt es einen Mindestlohn für alle Branchen ohne GAV?

Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ohne GAV oder kantonalen Mindestlohn ist der Lohn frei verhandelbar. Mehrere Kantone haben jedoch kantonale Mindestlöhne eingefuehrt (z. B. Genf CHF 24,32/Std., Neuenburg CHF 20,83/Std., Waadt CHF 21,09/Std., Basel-Stadt CHF 21/Std.; Stand 2026). In Branchen mit AVE-GAV gilt der Mindestlohn des GAV auch ohne kantonalen Mindestlohn.

Quellen

OR Art. 356 ff. (GAV) · SECO (Datenbank allgemeinverbindlicher GAV) · admin.ch