GAV in der Schweiz: Definition und Anwendung
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Mindestbedingungen für eine Branche oder ein Unternehmen festlegt. Er kann Löhne, Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen regeln und ist oft verbindlicher als der Einzelarbeitsvertrag.
Was ist ein GAV?
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein kollektiver Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften (Art. 356 OR). Er legt Mindestbedingungen für die Arbeitsverhältnisse in einer Branche oder einem Unternehmen fest und geht dem Einzelarbeitsvertrag vor, soweit er günstigere Bedingungen bietet (Günstigkeitsprinzip).
Welche Branchen haben einen GAV?
Viele Schweizer Branchen haben einen branchenweit allgemeinverbindlich erklärten GAV (AVE). Zu den wichtigsten gehören: Bauhauptgewerbe (LMV), Gastgewerbe (L-GAV), Detailhandel (GAV H+F), Reinigungsbranche, Gesundheits- und Sozialwesen, Personalverleih, Maschinen- und Elektroindustrie (MEM), Pflegebereich. Eine vollständige Liste der allgemeinverbindlichen GAV führt das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft).
Was regelt ein GAV?
Ein GAV kann umfassend regeln: Mindestlöhne und Lohnklassen, Arbeitszeiten und Überstundenregelung, Ferienanspruch (oft 5 Wochen statt gesetzlich 4), Kündigungsfristen, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und betriebliche Sozialleistungen, Weiterbildung, Familienzulagen. Die Bedingungen des GAV sind Mindeststandards; der Einzelarbeitsvertrag kann bessere Konditionen vorsehen.
Wie erfahre ich, ob ein GAV gilt?
Prüfen Sie den Arbeitsvertrag (Branche, GAV-Verweis), fragen Sie die HR-Abteilung oder die zuständige Gewerkschaft. Beim SECO finden Sie eine öffentliche Datenbank aller allgemeinverbindlich erklärten GAV. Für Unternehmen, die Mitglied eines Arbeitgeberverbands mit GAV sind, gilt der GAV auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV?
Wenn ein GAV durch den Bundesrat oder eine kantonale Behörde allgemeinverbindlich erklärt wird, gilt er für alle Unternehmen der betreffenden Branche im entsprechenden Gebiet – auch für solche, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören.
Geht der GAV dem Einzelarbeitsvertrag vor?
Ja, wo der GAV bessere Bedingungen vorsieht (Günstigkeitsprinzip). Ein Arbeitsvertrag kann aber über den GAV hinausgehen. Er kann nicht schlechtere Bedingungen als der GAV festlegen.
Bin ich als Arbeitnehmender an einen GAV gebunden?
Wenn Ihr Arbeitgeber dem GAV untersteht (Verbandsmitgliedschaft oder AVE), ja. Die Bestimmungen des GAV gelten dann automatisch, ohne dass Sie Gewerkschaftsmitglied sein müssen.