Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Schweizer Arbeitsrecht: praxisnahe Erklaerung fuer Arbeitnehmende
  • Gesetzliche Grundlagen und Praxistipps kombiniert
  • Relevant fuer internationale Fachkraefte und Grenzgaenger

Ueberstunden vs. Überzeit: der entscheidende Unterschied

Überstunden entstehen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Sie sind im Obligationenrecht geregelt (OR Art. 321c) und können durch Freizeit oder Lohnzuschlag von 25 % ausgeglichen werden, aber nur, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung die Abgeltung durch Freizeit ohne Zuschlag vorsieht. Überstunden können per Vertrag wegbedungen werden für leitende Angestellte oder Mitarbeitende mit überwiegend selbständiger Tätigkeit.

Überzeit: gesetzliche Höchstgrenzen

Die Überzeit ist im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt und betrifft die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit: 45 Stunden pro Woche für Büro- und Industriebetriebe, 50 Stunden für andere Betriebe. Überzeit muss immer mit mindestens 25 % Lohnzuschlag vergütet werden, dieser Zuschlag kann nicht vertraglich wegbedungen werden. Das Jahreslimit für Überzeit beträgt 170 Stunden (45-Std.-Betriebe) bzw. 140 Stunden (50-Std.-Betriebe).

So sichern Arbeitnehmende ihre Ansprüche

Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmenden: Wer Überstunden geltend macht, muss sie nachweisen können. Tägliche Aufzeichnungen (Zeiterfassungssystem, E-Mails, Kalender) sind entscheidend. Arbeitgebende in Betrieben mit Arbeitsgesetzpflicht müssen selbst eine Zeiterfassung führen (SECO-Pflicht). Ansprüche verjähren nach 5 Jahren, ein Nachzahlen von unrechtmässig nicht vergüteten Überstunden ist also rückwirkend möglich.


Haeufige Fragen

Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach streichen?

Nur wenn eine schriftliche Vereinbarung die Abgeltung durch Freizeit ohne Zuschlag vorsieht oder für leitende Angestellte explizit auf Überstundenentschädigung verzichtet wird. Ohne eine solche Klausel besteht ein Anspruch auf Freizeit oder 25 % Zuschlag.

Gelten die Überstundenregeln für alle Angestellten?

Leitende Angestellte (Kaderposition, hohe Eigenständigkeit, überdurchschnittlicher Lohn) sind vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Überstundenentschädigung kann für sie vertraglich ausgeschlossen werden.

Wie lange kann ich Überstunden rückwirkend geltend machen?

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Mit entsprechendem Nachweis (Zeiterfassungsdaten, E-Mails) können Überstunden bis zu 5 Jahre rückwirkend eingefordert werden.

Quellen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR Art. 335 ff.) · SECO · admin.ch