Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Schweizer Arbeitsrecht: praxisnahe Erklaerung fuer Arbeitnehmende
  • Gesetzliche Grundlagen und Praxistipps kombiniert
  • Relevant fuer internationale Fachkraefte und Grenzgaenger

Vorbereitung und Marktdaten

Marktdaten sind das stärkste Argument: Nutzen Sie Lohnrechner des Bundesamts für Statistik (Lohnstrukturerhebung), Salarium des BFS, Lohnvergleiche von Jobportalen und Branchenverbänden. Vergleichen Sie Region, Erfahrung, Branche und Ausbildungsniveau. Notieren Sie konkrete Leistungen der letzten Periode: Projekte, Einsparungen, Umsätze. Schweizerische Norm: Lohnerhöhungen werden üblicherweise einmal jährlich besprochen, oft im Q4 für das Folgejahr.

Argumente und Formulierungen

Effektive Argumente sind faktenbasiert und zukunftsorientiert: nicht «ich brauche mehr Geld», sondern «meine Leistung / Marktposition rechtfertigt eine Anpassung». Nennen Sie zuerst Ihre Wunschvorstellung (anchor), dann begründen Sie mit Marktdaten und Leistungsnachweisen. Formulierungsbeispiel: «Ich habe in den letzten 12 Monaten X erreicht; laut Marktvergleich liegt das Gehalt für diese Funktion 10–15 % über meinem aktuellen Niveau, ich bitte daher um eine Anpassung auf Y CHF.»

Was neben Lohn verhandelbar ist

Wenn der Lohnrahmen festgelegt ist, gibt es weitere verhandelbare Elemente: zusätzliche Ferientage, flexibles Arbeitsmodell (Homeoffice-Anteil), variable Lohnbestandteile (Bonus, Prämien), Weiterbildungsbudget, Mobilität (Firmenwagen oder GA-Beitrag), früherer Lohnreviewtermin. In der Schweiz ist ein Nein des Arbeitgebers zur Lohnerhöhung kein Austrittsgrund per se, ein professionell geführtes Gespräch hinterlässt keinen negativen Eindruck.


Haeufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Lohnverhandlung in der Schweiz?

Optimal: im Anschluss an eine positive Leistungsbeurteilung, nach erfolgreich abgeschlossenem Projekt oder im Jahresgespräch (Q4/Q1). Bei Jobwechsel verhandelt man vor Unterschrift des neuen Vertrags. Während Kurzarbeit oder Restrukturierung ist es ungünstig.

Wie viel Gehaltserhöhung ist in der Schweiz realistisch?

Jährliche Anpassungen liegen oft zwischen 1–3 % (Teuerungsausgleich + kleine Reallohnerhöhung). Grössere Sprünge (5–10 %) sind bei Stellenwechsel, Beförderung oder nachgewiesener erheblicher Unterbezahlung realistisch. Bei Stellenwechsel werden oft 10–20 % mehr erzielt.

Darf der Arbeitgeber in der Schweiz den Lohn kürzen?

Eine Lohnkürzung ist ohne Zustimmung des Arbeitnehmenden eine einseitige Vertragsänderung und damit unzulässig. Der Arbeitgeber müsste eine «Änderungskündigung» aussprechen, Kündigung mit Angebot auf Weiterbeschäftigung zu tieferem Lohn.

Quellen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR Art. 335 ff.) · SECO · admin.ch