Mobbing am Arbeitsplatz in der Schweiz: Rechte und Schutz
Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Schweiz keine eigenstaendige Rechtskategorie, aber durch mehrere Rechtsnormen erfasst: die Fuersorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR), das Gleichstellungsgesetz (GlG) und das Persoenlichkeitsschutzrecht (Art. 28 ZGB). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persoenlichkeit der Arbeitnehmenden zu schuetzen.
Was gilt rechtlich als Mobbing?
Mobbing wird in der Rechtsprechung als systematische und laenger andauernde feindliche Verhaltensweise definiert, die darauf abzielt, eine Person zu isolieren, zu schikanieren oder zu vertreiben. Ein einzelner Konflikt oder eine einmalige Kritik gilt nicht als Mobbing; es bedarf einer Wiederholung und einer klaren Ausrichtung gegen die Person. Sexuelle Belaestigung ist gesondert durch das GlG geregelt.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fuersorgepflicht (Art. 328 OR): Er muss die Persoenlichkeit der Arbeitnehmenden schuetzen und Massnahmen gegen Mobbing ergreifen. Unterlassung kann zu Schadenersatzpflichten fuehren. Groessere Unternehmen sind verpflichtet, interne Meldestellen oder Vertrauenspersonen zu bezeichnen.
Was tun bei Mobbing?
Empfohlene Schritte: Vorfaelle dokumentieren (Datum, Beteiligte, Zeugen), Vertrauensperson oder HR ansprechen, externe Beratung (kantonale Arbeitsinspektorate, Gewerkschaft) einholen. Bei Untaetigkeit des Arbeitgebers kann Klage auf Schadenersatz und Genugtuung erhoben werden. Ein Arztzeugnis bei psychischen Folgeerkrankungen sichert die Beweislage.
Haeufige Fragen
Kann ich wegen Mobbing fristlos kuendigen?
Ja, wenn der Arbeitgeber trotz Meldung keine Massnahmen ergreift und das Mobbing schwerwiegend ist, kann eine fristlose Kuendigung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR) gerechtfertigt sein. In diesem Fall hat der Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten.
Welche Beweise brauche ich fuer eine Mobbingklage?
Schriftliche Dokumentation (Mails, Nachrichten), Zeugenaussagen, Arztberichte und ein Tagebuch der Vorfaelle sind die wichtigsten Beweismittel. Je konkreter und chronologischer die Dokumentation, desto staerker die Ausgangslage.
Ist Bossing (Mobbing durch Vorgesetzte) separat geregelt?
Bossing faellt unter dieselben Rechtsnormen wie Mobbing unter Gleichgestellten. Das Unternehmen haftet bei Bossing durch Vorgesetzte direkt, da es die Persoenlichkeit seiner Mitarbeitenden zu schuetzen hat.