Mutterschaftsurlaub in der Schweiz: Rechte und Leistungen
Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert gesetzlich mindestens 14 Wochen ab dem Geburtsdatum. Die Entschädigung beträgt 80 % des Lohns (max. 220 CHF/Tag) über die Erwerbsersatzordnung (APG). Viele Unternehmen und GAVs bieten längere Urlaube und höhere Entschädigungen.
- Dauer: 14 Wochen (98 Tage) ab Geburt; frueheste Rückkehr nach 8 Wochen möglich.
- Entschädigung: 80 % des Lohns via APG/EO, max. CHF 220/Tag (2026) = ca. CHF 6 600/Monat.
- Voraussetzung: mindestens 5 Monate AHV-pflichtige Tätigkeit in den 9 Monaten vor Geburt.
- Kündigungsschutz: absolute Nichtigkeit einer Arbeitgeberkuendigung während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt.
- Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen, 80 % des Lohns, innerhalb 6 Monate nach Geburt (seit 2021).
Gesetzlicher Anspruch
Jede erwerbstätige Mutter hat nach der Geburt Anspruch auf 14 Wochen (98 Tage) Mutterschaftsurlaub (APG, Erwerbsersatzordnung). Voraussetzung: mindestens 5 Monate AHV-pflichtige Erwerbstätigkeit in den letzten 9 Monaten vor der Geburt. Die Mutter darf frühestens nach 8 Wochen (56 Tagen) die Arbeit wieder aufnehmen; erst nach 16 Wochen auf Wunsch.
Höhe der Entschädigung
Die APG-Entschädigung beträgt 80 % des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal 220 CHF/Tag (2026) = max. 6 600 CHF/Monat. Für einen Lohn von 10 000 CHF/Monat: Entschädigung = 6 600 CHF (wegen Deckelung). Viele Arbeitgeber und GAVs ergänzen die APG auf 100 % des Lohns für die gesamte oder einen Teil der Urlaubsdauer.
Die Mutter darf rechtlich nicht vor Ablauf von 8 Wochen (56 Tagen) nach der Geburt zur Arbeit zurückkehren, auch nicht auf eigenen Wunsch. Jede anderslautende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist nichtig. Ein Arbeitgeber, der eine frühere Rückkehr fordert oder akzeptiert, verstösst gegen das Arbeitsgesetz (ArG Art. 35a).
Kündigungsschutz und Rückkehr
Während Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt gilt ein absoluter Kündigungsschutz (Sperrfrist OR 336c). Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist und Rückkehr an den Arbeitsplatz hat die Mutter Anspruch auf die frühere Stelle oder eine gleichwertige Stelle; Stellenabbau ist in dieser Phase besonders heikel.
Vaterschaftsurlaub und Elternzeit
Seit dem 1. Januar 2021 haben Väter Anspruch auf 2 Wochen (10 Arbeitstage) bezahlten Vaterschaftsurlaub, ebenfalls über die APG finanziert (80 %, max. 220 CHF/Tag). Dieser muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt bezogen werden. Darüber hinaus gibt es keinen gesetzlichen Elternurlaub in der Schweiz; viele Unternehmen bieten aber freiwillig erweiterte Elternzeiten an.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?
Gesetzlich 14 Wochen (98 Tage) ab dem Geburtsdatum. Viele Arbeitgeber bieten freiwillig 16–20 Wochen an. Die Mutter darf frühestens nach 8 Wochen zurückkehren.
Wie viel verdiene ich während des Mutterschaftsurlaubs?
80 % des Lohns über die APG, maximal 220 CHF/Tag (2026). Viele Arbeitgeber ergänzen diese Entschädigung auf 100 % des Lohns.
Habe ich nach dem Mutterschaftsurlaub Anspruch auf denselben Job?
Grundsätzlich ja. Sie haben Anspruch auf die gleiche oder eine gleichwertige Stelle. Während der Schutzfrist (Schwangerschaft + 16 Wochen nach Geburt) sind Kündigungen nichtig.
Haben Selbständige und Teilzeitangestellte Anspruch auf Mutterschaftsentschaedigung?
Ja. Selbständige haben Anspruch, wenn sie in den 9 Monaten vor der Geburt AHV-Beiträge entrichtet haben und nicht mehr als 3 Monate pausiert haben. Teilzeitangestellte berechnen die 80 %-Entschädigung auf Basis ihres tatsaechlichen Einkommens. Auch Frauen, die kurz vor Geburt arbeitslos gemeldet sind, erhalten die APG-Entschädigung über die ALV, sofern sie die Beitragsbedingungen erfüllen.
Erwerbsersatzgesetz (EOG/LAPG) · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV/OFAS) · admin.ch