Aktualisiert: April 2026

Gesetzliche Grundlage (OR 324a)

Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber, bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzuzahlen. Als Richtwert gilt die Berner Skala: 3 Wochen im 1. Dienstjahr, 1 Monat im 2. Jahr, 2 Monate im 3.–4. Jahr usw. Der Lohn wird zu 100 % weitergerichtet.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab, die über die gesetzliche Pflicht hinausgeht. Die Leistungen: 80 % des Lohns (manchmal 90 %) für 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. Die Prämien werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geteilt (meist 50/50). Die Versicherung setzt nach der vereinbarten Karenzdauer (3, 14, 30 Tage) ein.

Arztzeugnis und Meldepflicht

Das Arztzeugnis muss dem Arbeitgeber innerhalb der vertraglich festgelegten Frist vorgelegt werden (meist 3–5 Tage ab Beginn der Krankheit). Der Arbeitgeber kann nach den ersten Tagen ein ärztliches Zeugnis verlangen. Er darf keine Diagnose verlangen, nur die Arbeitsunfähigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum.

Kündigungsschutz bei Krankheit

Während der Krankheit gilt ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz (sogenannte Sperrfristen, OR 336c): 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2.–5. Dienstjahr, 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr. Eine Kündigung während dieser Sperrfrist ist nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Arbeitgeber kündigen, muss aber die übliche Kündigungsfrist einhalten.

Rechte bei Krankheit in der Schweiz Upreer erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Krankheit, Unfall und Kündigung im Schweizer Arbeitsrecht.
Upreer entdecken →

Häufige Fragen

Wie lange wird der Lohn bei Krankheit in der Schweiz fortgezahlt?

Gesetzlich nach Berner Skala: 3 Wochen im 1. Jahr, danach 1–2 Monate je nach Dienstjahr. Mit Krankentaggeldversicherung: bis zu 720 Tage zu 80 % des Lohns.

Muss ich immer ein Arztzeugnis vorlegen?

Ab dem im Vertrag festgelegten Tag (häufig 3. Krankheitstag) ja. Der Arbeitgeber kann ein Zeugnis auch früher verlangen, wenn ein begründeter Anlass besteht.

Kann ich während meiner Krankheit gekündigt werden?

Nicht während der Sperrfrist (30, 90 oder 180 Tage je nach Dienstjahren). Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Kündigung mit normaler Frist möglich.