Aktualisiert: Juni 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Pflicht ab 1. Arbeitstag: alle Arbeitnehmenden automatisch UVG-versichert (Art. 1a UVG).
  • NBA-Deckung: nur bei mind. 8 Std./Woche Beschäftigung; darunter private Unfalldeckung nötig.
  • Taggeld: 80 % des versicherten Lohns ab Tag 3, rückwirkend ab Tag 1.
  • Versicherter Höchstlohn 2026: CHF 148 200/Jahr; darüber freiwillige Zusatzversicherung.
  • Prämienverteilung: Berufsunfall 100 % Arbeitgeber; Nichtberufsunfall vom Lohn des AN abgezogen.

Pflichtversicherung und Deckung

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind ab dem ersten Arbeitstag über die UVG obligatorisch versichert. Berufsunfälle (BA): alle Unfälle während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg. Nichtberufsunfälle (NBA): Unfälle in der Freizeit, gedeckt wenn der Arbeitnehmende mindestens 8 Stunden/Woche arbeitet. Teilzeitarbeitende unter 8 Stunden/Woche müssen die NBA-Deckung über eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse abschliessen.

Achtung bei weniger als 8 Stunden pro Woche

Wer bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nur für Berufsunfälle gedeckt. Freizeitunfälle (NBA) sind nicht versichert. Betroffene, etwa Aushilfen oder Mehrfachbeschäftigte, müssen die NBA-Deckung ausdrücklich über die Krankenkasse (Zusatzmodul Unfall, KVG) abschliessen, sonst besteht eine Versicherungslücke.

Kostenträger und Prämien

Die Prämien für Berufsunfälle trägt vollständig der Arbeitgeber; die Prämien für Nichtberufsunfälle werden in der Regel vom Lohn des Arbeitnehmenden abgezogen. Die Prämien variieren je nach Branche und Unfallrisiko (festgelegt durch SUVA oder private Versicherer). Der Arbeitgeber wählt den Versicherer (SUVA oder anerkannte Privatversicherung).

Leistungen bei Unfall

Im Schadensfall übernimmt die UVG: Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente) zu 100 %, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit: 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag (rückwirkend ab dem 1. Tag), Invalidenrente bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit: bis zu 80 % des versicherten Lohns, Hinterlassenenrenten bei Todesfall: 40 % für Ehepartner, 15 % pro Kind. Der versicherte Höchstlohn beträgt 2026: 148 200 CHF/Jahr.

Was tun nach einem Unfall?

Unfall sofort dem Arbeitgeber melden; der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn dem UVG-Versicherer zu melden. Arzt oder Notaufnahme aufsuchen; den Unfallhergangdetailliert festhalten. Bei Berufsunfall ist die ärztliche Behandlung sofort durch die UVG gedeckt. Kein Selbstbehalt für gedeckte Behandlungen. Streitigkeiten über die Anerkennung eines Unfalls können vor dem kantonalen Versicherungsgericht angefochten werden.

Für einen vollständigen Überblick über das Schweizer Lohnsystem empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner, der alle Abzüge kantonsspezifisch aufschlüsselt. Unser Leitfaden zur Gehaltsverhandlung zeigt, welche Argumente bei Schweizer Arbeitgebern wirken. Der Lohnvergleich Schweiz ermöglicht branchenübergreifende Gehaltsvergleiche. Unser Leitfaden zum Arbeitsvertrag erklärt die wichtigsten Klauseln des Schweizer Arbeitsrechts. Für Fragen zur Aufenthaltsbewilligung empfehlen wir den Leitfaden Aufenthaltsbewilligung Schweiz.


Häufige Fragen

Bin ich ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz unfallversichert?

Ja. Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind ab dem ersten Arbeitstag über das UVG bei ihrem Arbeitgeber versichert – für Berufsunfälle zu 100 % auf Kosten des Arbeitgebers.

Was deckt die Nichtberufsunfall-Versicherung?

Alle Unfälle in der Freizeit (Sport, Freizeitaktivitäten, zu Hause). Sie ist abgedeckt, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind. Bei weniger als 8 Stunden müssen Sie selbst für eine Unfalldeckung sorgen.

Wie hoch ist das Taggeld nach einem Unfall?

80 % des versicherten Lohns, ab dem dritten Tag nach dem Unfall (rückwirkend ab dem ersten Tag). Der versicherte Höchstlohn beträgt 148 200 CHF/Jahr (2026).

Gilt die UVG-Deckung auch für Teilzeitarbeitende unter 8 Stunden pro Woche?

Für Berufsunfaelle (Unfaelle während der Arbeit) sind alle Arbeitnehmenden unabhängig vom Pensum vollständig gedeckt. Die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBA) greift jedoch nur bei mind. 8 Std./Woche Arbeit bei einem Arbeitgeber. Teilzeitarbeitende unter dieser Grenze müssen den NBA-Schutz über ihre Krankenkasse (KVG, Zusatzmodul Unfall) abschliessen. Dies betrifft besonders Minijobs, Aushilfen und Mehrfachbeschäftigte.

Welche Sozialabzüge fallen auf ein Schweizer Gehalt an?

In der Schweiz werden folgende Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen: AHV/IV/EO (Arbeitnehmeranteil 5,3 %), ALV (Arbeitslosenversicherung, 1,1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn) und BVG (Pensionskasse, ca. 3 bis 9 % je nach Alter und Vorsorgeplan). Insgesamt reduzieren die Sozialabzüge den Bruttolohn um ca. 12 bis 20 %. Die Krankenkassenprämie wird vom Arbeitnehmer direkt bezahlt und erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet den Nettolohn inklusive aller kantonalen Quellensteuerabzüge.

Quellen

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG/LAA) · SUVA · SECO · admin.ch