Aktualisiert: April 2026

Pflichtversicherung und Deckung

Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind ab dem ersten Arbeitstag über die UVG obligatorisch versichert. Berufsunfälle (BA): alle Unfälle während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg. Nichtberufsunfälle (NBA): Unfälle in der Freizeit, gedeckt wenn der Arbeitnehmende mindestens 8 Stunden/Woche arbeitet. Teilzeitarbeitende unter 8 Stunden/Woche müssen die NBA-Deckung über eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse abschliessen.

Kostenträger und Prämien

Die Prämien für Berufsunfälle trägt vollständig der Arbeitgeber; die Prämien für Nichtberufsunfälle werden in der Regel vom Lohn des Arbeitnehmenden abgezogen. Die Prämien variieren je nach Branche und Unfallrisiko (festgelegt durch SUVA oder private Versicherer). Der Arbeitgeber wählt den Versicherer (SUVA oder anerkannte Privatversicherung).

Leistungen bei Unfall

Im Schadensfall übernimmt die UVG: Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente) zu 100 %, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit: 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Tag (rückwirkend ab dem 1. Tag), Invalidenrente bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit: bis zu 80 % des versicherten Lohns, Hinterlassenenrenten bei Todesfall: 40 % für Ehepartner, 15 % pro Kind. Der versicherte Höchstlohn beträgt 2026: 148 200 CHF/Jahr.

Was tun nach einem Unfall?

Unfall sofort dem Arbeitgeber melden; der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn dem UVG-Versicherer zu melden. Arzt oder Notaufnahme aufsuchen; den Unfallhergangdetailliert festhalten. Bei Berufsunfall ist die ärztliche Behandlung sofort durch die UVG gedeckt. Kein Selbstbehalt für gedeckte Behandlungen. Streitigkeiten über die Anerkennung eines Unfalls können vor dem kantonalen Versicherungsgericht angefochten werden.

Rechte im Schweizer Arbeitsrecht kennen Upreer erklärt Ihre Rechte bei Unfall, Krankheit und Kündigung in der Schweiz.
Upreer entdecken →

Häufige Fragen

Bin ich ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz unfallversichert?

Ja. Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind ab dem ersten Arbeitstag über das UVG bei ihrem Arbeitgeber versichert – für Berufsunfälle zu 100 % auf Kosten des Arbeitgebers.

Was deckt die Nichtberufsunfall-Versicherung?

Alle Unfälle in der Freizeit (Sport, Freizeitaktivitäten, zu Hause). Sie ist abgedeckt, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind. Bei weniger als 8 Stunden müssen Sie selbst für eine Unfalldeckung sorgen.

Wie hoch ist das Taggeld nach einem Unfall?

80 % des versicherten Lohns, ab dem dritten Tag nach dem Unfall (rückwirkend ab dem ersten Tag). Der versicherte Höchstlohn beträgt 148 200 CHF/Jahr (2026).