Aktualisiert: Juni 2026
Pensionierung Schweiz: Das Wichtigste
  • AHV-Maximalrente 2026: CHF 2 520/Monat Einzelperson, Ehepaar max. CHF 3 780.
  • Rentenalter: Männer 65; Frauen schrittweise bis 2028 auf 65 (AHV-21-Reform).
  • Vorbezug: bis 2 Jahre früher, dauerhaft -6,8 % pro Jahr; Aufschub bis 5 Jahre möglich.
  • BVG-Fruehpensionierung: je nach Reglement ab 58–60 Jahren; eigene Reduktionsregeln.
  • Beitragslücken: jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die AHV-Rente um ca. 2,3 %.

Rentenalter und AHV-Reform

Männer erreichen das ordentliche Rentenalter mit 65. Für Frauen galt bis 2024 das Rentenalter 64; infolge der AHV-21-Reform wird das Frauenrentenalter ab 2025 schrittweise erhoht, bis 2028 das Rentenalter 65 gilt. Uebergangsmassnahmen entschaedigen betroffene Frauen der Jahrgangsgruppen mit entsprechenden Rentenzuschlaegen.

Flexible Pensionierung

Die Pensionierung muss nicht am ordentlichen Rentenalter erfolgen. AHV-Rente kann bis zu 2 Jahre vorbezogen werden (mit dauerhafter Rentenreduktion von ca. 6,8 % pro Jahr Vorbezug) oder um bis zu 5 Jahre aufgeschoben werden (mit Rentenerhöhung). Die Pensionskasse hat eigene Regelungen für Fruehpensionierung, typischerweise ab 58–60 Jahren möglich.

Vorbezug ist unwiderruflich: Rentenkürzung bleibt lebenslang

Wer die AHV-Rente um ein Jahr vorbezieht, erhält dauerhaft 6,8 % weniger Rente, bis ans Lebensende. Bei zwei Jahren Vorbezug summiert sich die Kürzung auf rund 13,6 %. Diese Entscheidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Kalkulieren Sie den Break-even-Punkt (typischerweise 10–12 Jahre nach ordentlichem Rentenalter) vor dem Entscheid sorgfältig.

AHV-Rente: Höhe und Berechnung

Die maximale AHV-Rente 2026 beträgt 2 520 CHF pro Monat (Einzelperson). Sie setzt volle Beitragsjahre (44 Jahre für Männer, 43 für Frauen) und ein mittleres Jahreseinkommen von mind. 85 320 CHF voraus. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer anteilsmaessigen Rentenreduktion von ca. 2,3 % pro fehlendem Jahr. Verheiratete Paare erhalten zusammen maximal 150 % der Maximalrente (3 780 CHF).


Häufige Fragen

Kann ich mich in der Schweiz mit 60 fruehpensionieren lassen?

Das Pensionskassenreglement erlaubt in vielen Fällen eine Fruehpensionierung ab 58 oder 60 Jahren. Die AHV-Rente kann fruehestens 2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter vorbezogen werden. Eine Fruehpensionierung führt zu dauerhaften Rentenabzuegen bei beiden Saeulen.

Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich in Rente gehe?

Das angesparte BVG-Kapital kann als Rente ausbezahlt werden oder ganz oder teilweise als einmaliges Kapital bezogen werden, sofern das Reglement dies erlaubt. Der Entscheid zwischen Rente und Kapital ist unwiderruflich und hängt von persönlichen Faktoren (Lebenserwartung, Steuerplanung) ab.

Wie lange im Voraus muss ich die Pensionierung ankuendigen?

Der Arbeitgeber muss in der Regel die ordentliche Kündigungsfrist einhalten. Viele Pensionskassen verlangen eine Anmeldung des Rentenanspruchs einige Monate im Voraus. Eine fruehzeitige Planung (1–2 Jahre vor Pensionierung) ist empfehlenswert.

Welche Ausgleichsmassnahmen gelten für die AHV-21-Uebergangsgeneration?

Frauen der Jahrgaenge 1961–1969 sind von der schrittweisen Erhoehung des Frauenrentenalters betroffen und erhalten Ausgleichsmassnahmen: einen monatlichen Rentenzuschlag von CHF 12 bis 160 je nach Geburtsjahrgang und Einkommensniveau sowie guenstigere Vorbezugsbedingungen. Die genaue Höhe wird vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) berechnet und hängt vom AVS-pflichtigen Einkommen ab.

Quellen

Bundesgesetz über die AHV (AHVG Art. 21) · BVG/LPP · BSV/OFAS · admin.ch