Pensionskasse in der Schweiz: BVG und 2. Säule
Die Pensionskasse (berufliche Vorsorge, BVG) ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen gemeinsam in die Pensionskasse ein; die angesparten Gelder fliessen als Rente oder Kapital bei der Pensionierung.
- BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22 680 Jahreslohn (darunter kein obligatorischer Anschluss).
- Koordinierter Lohn: Bruttolohn minus Koordinationsabzug CHF 26 460; darauf werden Beiträge berechnet.
- Altersbeitraege: 7 % (25–34 J.), 10 % (35–44 J.), 15 % (45–54 J.), 18 % (55–65 J.); Arbeitgeber min. 50 %.
- Umwandlungssatz 2026: 6,8 % (obligatorischer Teil); Kapital × 6,8 % = Jahresrente.
- Freizügigkeit: BVG-Kapital wird bei Jobwechsel auf neue PK übertragen; Lücke = Freizügigkeitskonto.
Das BVG-System im Überblick
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet alle Arbeitgebenden mit Angestellten über einem bestimmten Lohnschwellenwert, eine Pensionskasse anzubieten. 2026 gilt die BVG-Eintrittsschwelle bei 22 680 CHF Jahreslohn. Wer weniger verdient, ist nicht obligatorisch versichert, kann aber freiwillig beitreten.
Beiträge und Koordinationsabzug
Die BVG-Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet. Der koordinierte Lohn = Bruttolohn minus Koordinationsabzug (2026: 26 460 CHF). Die Beitragssätze steigen mit dem Alter: 25–34 Jahre: 7 %; 35–44: 10 %; 45–54: 15 %; 55–65: 18 % (obligatorischer Teil). Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen; viele Arbeitgeber zahlen mehr.
Umwandlungssatz und Rente
Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital mit dem Umwandlungssatz (2026: 6,8 % für den obligatorischen Teil) in eine Jahresrente umgerechnet. Beispiel: 300 000 CHF angespartes Kapital × 6,8 % = 20 400 CHF Jahresrente. Viele Pensionskassen bieten auch die Möglichkeit, das Kapital ganz oder teilweise als Einmalzahlung zu beziehen.
Jobwechsel und Freizügigkeit
Beim Jobwechsel wird das angesparte BVG-Kapital auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen (Freizügigkeitsleistung). Zwischen zwei Stellen wird das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto deponiert. Bei Austritt aus der Schweiz kann das BVG-Kapital unter bestimmten Bedingungen (Verlassen der Schweiz definitiv, Selbstständigkeit) bar ausbezahlt werden.
Wer einen freiwilligen BVG-Einkauf leistet, darf das eingekaufte Kapital in den nächsten 3 Jahren nicht als WEF-Vorbezug für Wohneigentum oder als Kapitalbezug bei der Pensionierung entnehmen. Ein Einkauf kurz vor einer geplanten Immobilien-Finanzierung kann diese Pläne blockieren. Planen Sie deshalb BVG-Einkäufe und WEF-Bezüge nie gleichzeitig.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in der Schweiz in der Pensionskasse versichert?
Ab einem Jahreslohn von 22 680 CHF (2026) und ab dem vollendeten 17. Lebensjahr (für Risikoleistungen Invaliden- und Todesfall) bzw. ab dem 24. Lebensjahr (für Altersrente).
Was passiert mit der Pensionskasse beim Jobwechsel?
Das angesparte Kapital (Freizügigkeitsleistung) wird auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Zwischen zwei Jobs wird es auf einem Freizügigkeitskonto geparkt.
Kann ich das BVG-Kapital vorzeitig beziehen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen: definitiver Wegzug aus der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder für den Erwerb von Wohneigentum (Vorbezug WEF). Der Vorbezug wird als Einkommen besteuert.
Was ist ein BVG-Einkauf und wann lohnt er sich?
Ein BVG-Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung in die eigene Pensionskasse, um Lücken im Vorsorgekapital (z. B. durch spaeten Eintritt, Auslandaufenthalt oder Lohnsteigerungen) zu schliessen. Der Einkaufsbetrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfaehig, was bei hohen Grenzsteuerbelastungen (30–40 %) sehr attraktiv ist. Wichtig: BVG-Kapital, das eingekauft wurde, darf während der nächsten 3 Jahre nicht als WEF-Vorbezug oder Kapitalbezug bei Pensionierung bezogen werden.
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