Probezeit in der Schweiz: Rechte und Regeln
Die Probezeit im Schweizer Arbeitsrecht ermöglicht es Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, das Arbeitsverhältnis zu prüfen. Sie dauert gesetzlich 1 Monat, kann vertraglich auf bis zu 3 Monate verlängert werden, und die Kündigungsfrist beträgt nur 7 Tage.
Dauer der Probezeit
Die gesetzliche Probezeit beträgt 1 Monat (Art. 335b OR). Sie kann durch Einzelarbeitsvertrag auf bis zu 3 Monate verlängert werden; durch GAV auf mehr als 3 Monate, jedoch mit gesetzlichen Grenzen. Eine Probezeit von mehr als 3 Monaten im Einzelarbeitsvertrag ist nichtig; der gesetzliche Standard von 1 Monat gilt dann. Kein Arbeitsvertrag darf eine Probezeit von mehr als 12 Monaten vorsehen.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Tagen jederzeit (auch am letzten Tag der Probezeit) aufgelöst werden. Keine Begründung ist erforderlich. Der Arbeitgeber muss keinen Grund angeben; ebenso der Arbeitnehmende. Schutz vor Kündigung besteht auch während der Probezeit nicht (ausser bei missbräuchlicher Kündigung).
Verlängerung der Probezeit bei Abwesenheit
Wenn der Arbeitnehmende während der Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht abwesend ist, verlängert sich die Probezeit entsprechend. Dies gilt proportional zur Abwesenheitsdauer. Ferien, die der Arbeitgeber während der Probezeit genehmigt, verlängern die Probezeit nicht.
Rechte während der Probezeit
Auch während der Probezeit hat der Arbeitnehmende alle gesetzlichen Rechte: Lohnanspruch, Sozialversicherungsschutz (AHV, ALV, UVG, BVG), Kündigungsschutz bei Missbräuchlichkeit, Recht auf Lohnfortzahlung bei kurzer Krankheit. Die Probezeit schränkt die Rechte des Arbeitnehmenden nicht ein; sie erleichtert lediglich die Kündigung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz?
Gesetzlich 1 Monat. Durch Einzelarbeitsvertrag kann sie auf bis zu 3 Monate verlängert werden. Durch GAV können längere Probezeiten vorgesehen sein.
Wie lang ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?
7 Tage. Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen, auch ohne Angabe von Gründen.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?
Die Probezeit verlängert sich um die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit. Die 7-tägige Kündigungsfrist gilt erst wieder nach Ende der verlängerten Probezeit.