Sozialversicherungen in der Schweiz
Das Schweizer Sozialversicherungssystem gehört zu den robustesten Europas. Für Arbeitnehmende bedeutet das: automatischer Schutz gegen Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit, finanziert durch paritätische Lohnabzüge. Ein Überblick über die fünf Hauptversicherungen, die jeden Lohnzettel prägen.
- AHV/IV/EO: 8.7 % Arbeitnehmer + 8.7 % Arbeitgeber (2026).
- ALV: 1.1 % Arbeitnehmer + 1.1 % Arbeitgeber bis CHF 148 200/Jahr.
- BVG: 7–18 % je nach Alter, paritätisch (Arbeitgeber mind. 50 %).
- KVG: Krankenkasse obligatorisch, Prämie vollständig vom Arbeitnehmenden getragen.
- UVG: Berufsunfall durch Arbeitgeber, Nichtberufsunfall paritätisch (ab 8 h/Woche).
Die fünf Säulen des Schweizer Systems
Das Schweizer Sozialversicherungssystem umfasst: AHV/IV/EO (Lohnabzug total 10,6 %, paritätisch 5,3 % je AN und AG), ALV (Arbeitslosenversicherung: 2,2 % bis Lohngrenze 148 200 CHF, paritätisch; 1,0 % Solidaritätsprozent auf höheren Lohn, nur AG), UVG (Unfallversicherung: Berufsunfall zahlt AG, Nichtberufsunfall zahlt AN bei min. 8 Std./Woche), BVG (Pensionskasse: Beiträge je nach Alter, paritätisch), KVG (Krankenversicherung: privat durch jeden Einzelnen, nicht über Arbeitgeber).
Typische Lohnabzüge 2026
Auf einem Bruttogehalt von 8 000 CHF sind folgende typische Abzüge zu erwarten: AHV/IV/EO 5,3 % = 424 CHF, ALV 1,1 % = 88 CHF (Anteil AN), UVG Nichtberufsunfall ca. 1,5 % = 120 CHF, BVG je nach Alter und Pensionskasse ca. 5–7 % = 400–560 CHF. Total Arbeitnehmendenanteil: ca. 1 000–1 200 CHF oder 12–15 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel.
Besonderheiten für Selbststaendige und Grenzgänger
Selbstständige zahlen AHV/IV/EO vollständig selbst (kein Arbeitgeberanteil; jedoch leicht reduzierter Satz von 9,65 % bis bestimmter Einkommensgrenze). Sie sind nicht automatisch ALV-versichert. BVG ist für Selbstständige freiwillig. Grenzgänger zahlen AHV/ALV/UVG wie alle Angestellten in der Schweiz. Für die Krankenversicherung gilt das Domizilprinzip, Grenzgänger bleiben in der Regel im Heimatland krankenversichert.
Die Unfallversicherung (UVG) läuft nach dem letzten Arbeitstag nur noch 31 Tage weiter. Wird danach keine neue Stelle angetreten, muss der Unfallschutz aktiv über die Krankenkasse zugeschaltet werden. Wer diese Frist verpasst, ist für Unfälle nicht gedeckt bis zur nächsten Anstellung.
Häufige Fragen
Was deckt die AHV und wann erhalte ich eine AHV-Rente?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Rentenversicherung. AHV-Renten ab Rentenalter 65 (FR) oder 64/65 (nach AHV 21, schrittweise bis 2028). Auch Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten. Vollrente bei mind. 44 Beitragsjahren (Männer/Frauen).
Wie hoch ist die Schweizer AHV-Rente 2026?
Maximalrente: 2 520 CHF/Monat; Minimalrente: 1 260 CHF/Monat (2026, indexiert). Ehepaare erhalten maximal 150 % einer Einzelrente. Basis: Beitragsjahre und durchschnittliches Jahreseinkommen.
Wann beginnt und endet die ALV-Versicherungspflicht?
Die ALV-Pflicht beginnt mit dem ersten Arbeitstag in der Schweiz. Sie endet bei Kündigung oder Arbeitgeberwechsel ohne Lücke. Für ALV-Leistungen benötigt man mind. 12 Beitragsmonate in den letzten 2 Jahren.
Was passiert mit den Sozialversicherungen nach einer Kündigung?
Nach dem letzten Arbeitstag läuft die AHV-Pflicht als Nichterwerbstaetige weiter (Mindestbeitrag ca. CHF 514/Jahr, 2026). Die ALV-Versicherung endet automatisch; Anspruch auf Taggelder entsteht mit RAV-Anmeldung. Das BVG-Guthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Die UVG-Deckung läuft noch 31 Tage nach Austritt weiter (Nachdeckung); danach Unfalldeckung über die Krankenkasse zuschalten. Die Krankenversicherung (KVG) ist stets individuell und von der Beschaeftigung unabhängig.
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