Telearbeit und Remote Work in der Schweiz
Telearbeit ist in der Schweiz gesetzlich nicht separat geregelt, das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz gelten auch bei Arbeit von zuhause. Trotzdem entstehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende spezifische Pflichten und Rechte, wenn die Arbeit dauerhaft ausserhalb des Betriebsorts geleistet wird.
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Rechtliche Grundlagen der Telearbeit
Es gibt kein spezifisches Telearbeitsgesetz in der Schweiz. Es gelten: OR (Arbeitsvertrag, Weisungsrecht, Lohnpflicht), ArG (Arbeitszeitlimits, Ruhezeiten, Gesundheitsschutz) und der individuelle Arbeitsvertrag oder GAV. Der Arbeitgeber kann Telearbeit einseitig anordnen (im Rahmen des Weisungsrechts), wenn es die Arbeit erlaubt. Umgekehrt besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice, ausser bei expliziter Vereinbarung.
Arbeitszeit und Kontrolle
Das Arbeitsgesetz gilt auch im Homeoffice: Höchstarbeitszeiten (45/50 Std./Woche), Ruhezeiten (11 Std. täglich, Sonntagsruhe). Der Arbeitgeber bleibt zur Zeiterfassung verpflichtet, auch wenn Mitarbeitende zuhause arbeiten (SECO-Anforderung). Vereinfachte Zeiterfassung ist möglich, wenn Mitarbeitende mehr als 50 % ihrer Zeit eigenständig einteilen können und ein GAV oder betriebliche Vereinbarung dies erlaubt.
Unfallschutz und Kosten im Homeoffice
Unfallschutz (UVG): Berufsunfälle im Homeoffice sind gedeckt, wenn die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit (z. B. in der Küche in der Pause) gelten als Nichtberufsunfälle. Kosten für Homeoffice-Equipment: Arbeitgeber muss notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder Kosten erstatten. Ohne explizite Regelung können Arbeitnehmende Telefonkosten und Internetanteil steuerlich abziehen.
Haeufige Fragen
Hat man in der Schweiz ein Recht auf Homeoffice?
Nein, es gibt kein gesetzliches Recht auf Homeoffice. Es braucht eine vertragliche Vereinbarung. GAV und viele Unternehmen regeln dies per Betriebsvereinbarung.
Gilt das Arbeitsgesetz auch wenn ich zuhause arbeite?
Ja. Alle Vorschriften zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz gelten auch im Homeoffice. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, auch wenn die Kontrolle schwieriger ist.
Wer zahlt für die Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes?
Wenn der Arbeitgeber dauerhaftes Homeoffice anordnet, muss er notwendige Arbeitsmittel (Laptop, Bildschirm, Bürostuhl) zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten. Bei freiwilligem Homeoffice liegt es im Ermessen des Arbeitgebers.
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