Burnout am Arbeitsplatz Schweiz: Lohnfortzahlung und Rechte
Burnout ist in der Schweiz eine anerkannte Diagnose und fuehrt zur Arbeitsunfaehigkeit. Die rechtlichen Konsequenzen sind dieselben wie bei anderen Krankheiten: Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, Kuendigungsschutz waehrend Krankheit und Anspruch auf Taggelder der Krankenkasse bei langer Erkrankung.
Lohnfortzahlung bei Burnout
Bei einer durch Arztzeugnis bestaetigten Arbeitsunfaehigkeit gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Ohne Taggeldversicherung (KTG) zahlt der Arbeitgeber nach Berner Skala: 3 Wochen im 1. Dienstjahr, 4 Wochen im 2. bis 3. Dienstjahr, steigend bis zu mehreren Monaten ab dem 10. Dienstjahr. Die meisten Schweizer Unternehmen haben eine KTG-Versicherung, die 80 % des Lohns fuer bis zu 720 Tage (2 Jahre) deckt.
Kuendigungsschutz waehrend Burnout
Waehrend einer krankheitsbedingten Arbeitsunfaehigkeit ist eine Kuendigung durch den Arbeitgeber gesperrt: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. Dienstjahr, 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr (Art. 336c OR). Eine Kuendigung waehrend dieser Sperrfrist ist nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Arbeitgeber kuendigen; die Kuendigungsfrist laeuft aber erst nach Wiedererlangung der Arbeitsfaehigkeit.
Rueckkehr nach Burnout: stufenweise Wiedereingliederung
Eine schrittweise Rueckkehr (z. B. 20 %, dann 50 %, dann 100 %) ist moeglich und wird von Aerzten, Krankenkassen und Arbeitgebern begruebst. Die IV (Invalidenversicherung) bietet Massnahmen zur Wiedereingliederung an, wenn die Arbeitsfaehigkeit dauerhaft beeintraechtigt ist. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine stufenweise Wiedereingliederung zu akzeptieren, aber in der Praxis kooperieren die meisten Unternehmen.
Haeufige Fragen
Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei Burnout?
Ohne KTG-Versicherung: nach Berner Skala, 3 Wochen bis mehrere Monate je nach Dienstjahren. Mit KTG-Versicherung (bei den meisten Schweizer Unternehmen): bis zu 720 Tage (2 Jahre) zu 80 % des Lohns.
Kann der Arbeitgeber eine zweite aerztliche Meinung verlangen?
Ja, der Arbeitgeber kann einen Vertrauensarzt einschalten oder eine Untersuchung verlangen. Das Ergebnis ist nicht bindend, wenn der eigene Arzt die Arbeitsunfaehigkeit bestaetigt. Eine Verweigerung der Konsultation kann aber Konsequenzen haben.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Burnout habe?
Nein. Sie sind nur verpflichtet, die Arbeitsunfaehigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu melden. Die Diagnose ist vertraulich; der Arzt schreibt auf dem Zeugnis in der Regel nur die Arbeitsunfaehigkeit, nicht den Grund.