Aktualisiert: Juni 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • GAV: Vertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft für eine Branche.
  • Allgemeinverbindlichkeit: Bundesrat kann GAV auf alle Betriebe einer Branche ausdehnen.
  • Mindestlohn: viele GAV legen Mindestlöhne fest (z.B. Bau CHF 5 500/Monat).
  • Geltung: vorrangig vor Einzelarbeitsvertrag, soweit günstiger für Arbeitnehmende.

Was ist ein GAV und wer schliesst ihn ab?

Ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) ist ein kollektiver Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden (z. B. Baumeisterverband) und Gewerkschaften (z. B. Unia). Er regelt Arbeitsbedingungen für eine ganze Branche und gilt für alle Arbeitgeber, die dem Verband angehören. Der GAV kann auf Antrag der Parteien vom Bund oder von einem Kanton allgemeinverbindlich erklärt (AVE) werden, dann gilt er für alle Betriebe der Branche im festgelegten Gebiet, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.

Wichtige Schweizer GAV

Zu den bekanntesten allgemeinverbindlichen GAV gehören: der Landes-GAV Gastgewerbe (L-GAV, rund 220 000 Arbeitnehmende), der Landesmantelvertrag Bau (LMV), der GAV Personalverleih und der GAV Reinigung. Überprüfen Sie unter gav.ch (SECO-Datenbank), ob für Ihren Betrieb ein GAV gilt. Arbeitgebende in GAV-Branchen müssen Arbeitnehmende über den anwendbaren GAV informieren.

GAV vs. Einzelarbeitsvertrag

Der Grundsatz des Günstigkeitsprinzips regelt das Verhältnis: Der individuelle Arbeitsvertrag darf nie schlechter sein als der GAV, andernfalls wird die GAV-Regelung automatisch angewendet. Enthält der GAV etwa einen Mindestlohn von 4 000 CHF und der individuelle Vertrag 3 800 CHF, gilt 4 000 CHF. Umgekehrt darf der individuelle Vertrag grosszügiger sein als der GAV.

GAV-Verstoss: paritätische Kontrolle ist Real

In AVE-Branchen wie Bau und Reinigung führen paritätische Kontrollkommissionen regelmässige Lohnkontrollen durch. Verstösse können mit Konventionalstrafen von mehreren tausend Franken geahndet werden. Arbeitnehmende, denen zu wenig Lohn ausbezahlt wurde, können Nachzahlungen zivilrechtlich einfordern, rückwirkend bis zu 5 Jahren.

Für einen vollständigen Überblick über das Schweizer Lohnsystem empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner, der alle Abzüge kantonsspezifisch aufschlüsselt. Unser Leitfaden zur Gehaltsverhandlung zeigt, welche Argumente bei Schweizer Arbeitgebern wirken. Der Lohnvergleich Schweiz ermöglicht branchenübergreifende Gehaltsvergleiche. Unser Leitfaden zum Arbeitsvertrag erklärt die wichtigsten Klauseln des Schweizer Arbeitsrechts. Für Fragen zur Aufenthaltsbewilligung empfehlen wir den Leitfaden Aufenthaltsbewilligung Schweiz.


Häufige Fragen

Wie weiss ich, ob ein GAV für meine Stelle gilt?

Prüfen Sie erstens, ob Ihr Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört, der einen GAV abgeschlossen hat. Zweitens, ob der GAV allgemeinverbindlich erklärt wurde (SECO-Datenbank gav.ch). Drittens: Fragen Sie HR oder schauen Sie in den Arbeitsvertrag.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den GAV nicht einhält?

Verstösse gegen allgemeinverbindliche GAV können von paritätischen Kontrollkommissionen (PK) geahndet werden. Arbeitnehmende können Fehlbeträge zivilrechtlich einklagen. Kontrollen durch Behörden sind in bestimmten Branchen (Bau, Reinigung) häufig.

Kann man individuell bessere Bedingungen als den GAV aushandeln?

Ja. Das Günstigkeitsprinzip erlaubt bessere individuelle Vereinbarungen. Übliche Beispiele: zusätzliche Ferienwochen, höherer Lohn als GAV-Minimum, flexible Arbeitszeiten über GAV-Standard.

Wie lange gilt ein GAV und was passiert nach Ablauf?

GAV werden typischerweise für 2–5 Jahre abgeschlossen. Nach Ablauf können sie verlängert, neu verhandelt oder gekuendigt werden. Während eines Verhandlungsunterbruchs (nachvertragliche Phase) gelten die GAV-Bestimmungen weiterhin als Vertragsinhalt, bis ein neuer GAV in Kraft tritt (sog. Nachvertragseffekt). Gilt kein GAV mehr, gelten die gesetzlichen Mindestbedingungen aus OR und ArG.

Welche Sozialabzüge fallen auf ein Schweizer Gehalt an?

In der Schweiz werden folgende Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen: AHV/IV/EO (Arbeitnehmeranteil 5,3 %), ALV (Arbeitslosenversicherung, 1,1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn) und BVG (Pensionskasse, ca. 3 bis 9 % je nach Alter und Vorsorgeplan). Insgesamt reduzieren die Sozialabzüge den Bruttolohn um ca. 12 bis 20 %. Die Krankenkassenprämie wird vom Arbeitnehmer direkt bezahlt und erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet den Nettolohn inklusive aller kantonalen Quellensteuerabzüge.

Quellen

OR Art. 356 ff. (GAV) · SECO (gav.ch) · admin.ch