Gleichstellung am Arbeitsplatz in der Schweiz 2026
Die Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz ist in Art. 8 der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz (GlG) von 1995 verankert. Das GlG verbietet Diskriminierung bei Anstellung, Lohn, Aufgaben, Arbeitsbedingungen und Kuendigung. Seit 2020 sind Unternehmen ab 100 Beschaeftigten zu Lohnanalysen verpflichtet.
Was das Gleichstellungsgesetz abdeckt
Das GlG gilt fuer alle privatrechtlichen und oeffentlich-rechtlichen Arbeitsverhaeltnisse. Verboten sind direkte Diskriminierung (z. B. Lohnunterschied fuer gleiche Arbeit) und indirekte Diskriminierung (z. B. Regelungen, die Teilzeitarbeit benachteiligen und ueberproportional Frauen treffen). Sexuelle Belaestigung faellt ebenfalls unter das GlG.
Anlaufstellen und Beratung
Jeder Kanton hat ein Gleichstellungsbuero, das kostenlose Beratung fuer Betroffene anbietet. Auf Bundesebene gibt es das Eidgenoessische Buero fuer die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das Pilotprojekte und Studien koordiniert. Gewerkschaften wie Unia und SGB bieten rechtliche Unterstuetzung bei Diskriminierungsfaellen.
Lohnanalyse als Pflicht
Unternehmen ab 100 Beschaeftigten muessen alle 4 Jahre eine Lohnanalyse durchfuehren und durch externe Stellen pruefen lassen. Das Bundesergebnis muss dem Personal mitgeteilt werden. Das Bundesanalysetool LOGIB ist kostenlos verfuegbar. Die Ergebnisse zeigen, wie gross der unerklaedte Lohnunterschied im Unternehmen ist.
Haeufige Fragen
Gilt das GlG auch fuer kleine Unternehmen?
Ja. Das Diskriminierungsverbot des GlG gilt fuer alle Unternehmen, unabhaengig von der Groesse. Die Lohnanalysepflicht hingegen gilt nur fuer Betriebe mit 100 und mehr Beschaeftigten.
Wie unterscheidet sich Gleichstellung von Diversity?
Gleichstellung ist ein Rechtsbegriff mit gesetzlicher Grundlage (GlG, BV). Diversity ist ein managementorientiertes Konzept, das ueber das rechtliche Minimum hinausgeht und alle Arten von Unterschieden erfasst. Rechtlich einklagbar ist nur die gesetzliche Gleichstellung.
Kann ich anonym Diskriminierung melden?
Kantonale Gleichstellungsbueros nehmen anonyme Anfragen entgegen. Eine rechtliche Klage erfordert jedoch die Nennung der Identitaet. Anonyme Meldungen helfen den Behoerden, systemische Probleme zu identifizieren, ohne dem Einzelnen unmittelbar zu helfen.