Aktualisiert: Juni 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Pfändbarer Anteil: nur Lohn über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum.
  • Existenzminimum ZH 2026: ca. CHF 1 350/Monat Einzelperson (kantonal variierend).
  • Maximale Dauer: Pfaendung läuft bis Schulden getilgt.
  • Arbeitgeber: muss gepfaendeten Betrag direkt ans Betreibungsamt ueberweisen (SchKG Art. 93).

Grundsatz des Notbedarfsschutzes

Das Schweizer Schuldbetreibungsrecht (SchKG Art. 93) schützt das Existenzminimum: Gepfändet werden darf nur der Teil des Lohns, der den berechneten Notbedarf übersteigt. Der Notbedarf umfasst: Miete, Nahrung, Kleidung, Krankenkassenprämien, Steuern, ÖV-Kosten zur Arbeit und Unterhaltspflichten. Der genaue Betrag wird vom Betreibungsamt kantonal festgelegt und variiert je nach Familienstand und Wohnsituation.

Ablauf einer Lohnpfändung

Der Ablauf: 1. Gläubiger stellt Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt. 2. Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl. 3. Arbeitnehmender kann Rechtsvorschlag erheben (blockiert das Verfahren). 4. Gläubiger erwirkt Rechtsöffnung oder Klage. 5. Betreibungsamt erlässt Pfändungsurkunde und weist den Arbeitgeber an, den gepfändten Lohnanteil direkt an das Betreibungsamt zu überweisen. Arbeitgeber müssen der Pfändungsanweisung Folge leisten, unter Strafandrohung. Der Arbeitnehmende erhält monatlich eine Abrechnung über den abgefuehrten Betrag.

Was Arbeitnehmende tun können

Wer eine Pfändungsankündigung erhält, sollte sofort alle Kosten beim Betreibungsamt belegen, um den Notbedarf korrekt zu berechnen, viele zahlen mehr als nötig, weil Positionen nicht geltend gemacht wurden. Schuldenberatungsstellen (Dachverband Schuldenberatung Schweiz) bieten kostenlose Hilfe. Eine Lohnpfändung berührt den Arbeitsvertrag nicht: Der Arbeitgeber darf nicht wegen Lohnpfändung kündigen (missbräuchliche Kündigung). Eine Zahlungsvereinbarung mit dem Glaeubiger vor dem formalen Pfaendungsverfahren kann sinnvoller sein; sie reduziert den Verwaltungsaufwand und sichert den Existenzschutz gleichermassen.

Alle Belege vollständig einreichen

Das Betreibungsamt berechnet den Notbedarf nur auf Basis der eingereichten Dokumente. Wer Mietzins, Krankenkassenprämie, Steuern und Pendlerkosten nicht nachweist, riskiert einen zu tief angesetzten Notbedarf und zahlt dadurch mehr als gesetzlich erforderlich. Bereiten Sie alle Belege vor dem ersten Gespraech mit dem Betreibungsamt vollständig vor.


Häufige Fragen

Wie viel Lohn darf in der Schweiz maximal gepfändet werden?

Es gibt keine Prozent-Grenze, gepfändet wird der Betrag, der den individuell berechneten Notbedarf übersteigt. Bei tiefem Lohn kann das null sein; wer mehr als das Existenzminimum verdient, kann anteilig gepfändet werden.

Darf ein Arbeitgeber wegen Lohnpfändung kündigen?

Nein. Eine Kündigung wegen Lohnpfändung gilt als missbräuchlich und berechtigt zur Entschädigungsforderung von bis zu 6 Monatslöhnen. Das SchKG schützt Arbeitnehmende explizit.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Eine Pfändung dauert maximal ein Jahr (Art. 116 SchKG). Danach muss der Gläubiger das Verfahren neu einleiten, falls die Schuld nicht beglichen ist.

Wie wird das Existenzminimum bei einer Lohnpfändung berechnet?

Das Betreibungsamt berechnet den Notbedarf individuell: Grundbetrag (ZH Einzelperson ca. CHF 1 350/Monat, kantonal variierend), zuzüglich effektive Miete, Krankenkassenprämie, Steuern und ÖV-Kosten. Für Kinder und Unterhaltspflichten gibt es Zuschläge. Es lohnt sich, alle Belege vollständig einzureichen, da häufig nicht alle Positionen geltend gemacht werden und der pfändbare Betrag zu hoch ausfaellt.

Quellen

SchKG · Bundesamt für Justiz (BJ) · admin.ch