Nebenerwerb in der Schweiz 2026
In der Schweiz ist es grundsaetzlich erlaubt, neben einer Hauptstelle einen Nebenerwerb auszuueben — solange keine arbeitsvertragliche Klausel dies einschraenkt und keine Interessenskollision mit dem Arbeitgeber besteht. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung haengt von der Art des Nebenerwerbs ab.
Erlaubnis und Meldepflicht
Viele Arbeitsvertraege enthalten eine Klausel, die den Nebenerwerb von einer vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers abhaengig macht. Diese Klausel ist zulaessig, wenn der Nebenerwerb die Arbeitsfaehigkeit beeintraechtigen oder zu einem Interessenskonflikt fuehren koennte. Fehlt eine solche Klausel, ist der Arbeitgeber trotzdem zu informieren, wenn ein Interessenskonflikt besteht (Konkurrenzverbot).
Konkurrenzverbot
Das Konkurrenzverbot (Art. 340 OR) gilt nur, wenn es explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Es gilt nach Austritt aus dem Unternehmen (max. 3 Jahre) und bei Taetigkeit fuer ein Konkurrenzunternehmen, nicht grundsaetzlich fuer jeden Nebenerwerb. Waehrend des laufenden Arbeitsverhaeltnisses gilt die allgemeine Treuepflicht.
Steuern und Sozialversicherung beim Nebenerwerb
Einkommen aus Nebenerwerb ist steuerpflichtig. Als Unselbstaendige (Nebenjobangestellte) wird das Einkommen als zusaetzliches Einkommen besteuert. Als Selbstaendige (Freelance-Nebentatigkeitigkeit) sind AHV-Beitraege als Selbstaendige zu entrichten, falls der Gewinn die Freibetragsgrenzen uebersteigt. Die Krankenversicherung bleibt unveraendert; ALV-Beitraege werden bei mehr als einer Anstellung kumuliert bis zur Maximalgrenze.
Haeufige Fragen
Kann der Arbeitgeber den Nebenerwerb verbieten?
Ja, wenn eine entsprechende Vertragsklausel besteht und ein sachlicher Grund vorliegt (Interessenskonflikt, Beeintraechtigung der Arbeitsfaehigkeit). Ein pauschales Verbot jeglicher Nebentaetigkeit ohne sachlichen Grund ist unverhaaltnismaessig und moeglicherweise nichtig.
Muss ich meinen Nebenerwerb in der Steuererklarung angeben?
Ja, jedes Einkommen ist steuerpflichtig und in der Steuererklarung anzugeben. Das Quellensteuerverfahren gilt nur fuer den Hauptlohn; Nebenerwerb fuehrt in der Regel zu einer ordentlichen Veranlagung.
Wie viele Arbeitsstunden darf ich insgesamt arbeiten?
Das Arbeitsgesetz begrenzt die Hoechstarbeitszeit pro Woche (45 Std. in Industrie und Handel), und diese Grenze gilt kumuliert ueber alle Beschaeftigungen. In der Praxis wird die Einhaltung bei privaten Arbeitgebern selten kontrolliert, aber die Gesundheitspflicht liegt beim Arbeitnehmenden.