Berufsunfall und Nichtberufsunfall in der Schweiz
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle geschützt. Die Unfallversicherung zahlt Heilungskosten und Taggeld ab dem ersten Tag, ohne Eigenbeteiligung.
- Berufsunfall: Unfall bei der Arbeit oder auf direktem Arbeitsweg (UVG/LAA).
- SUVA: gesetzliche Versicherung für die meisten Arbeitnehmenden.
- Leistungen: Heilungskosten, Taggelder (80 % des versicherten Lohns), Invalidenrente.
- Nichtberufsunfall (NBUV): ab 8 Stunden/Woche beim Arbeitgeber obligatorisch versichert.
UVG: Wer ist versichert und für was?
Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) versichert alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Berufsunfälle und Berufskrankheiten: alle Arbeitnehmenden ohne Stundengrenze. Nichtberufsunfälle (Freizeit, Sport, Haushalt): ab mindestens 8 Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Teilzeitangestellte unter 8 Stunden müssen sich privat gegen Nichtberufsunfall versichern. Der Arbeitgeber trägt die Prämie für Berufsunfall; die Prämie für Nichtberufsunfall liegt beim Arbeitnehmenden (Lohnabzug).
Leistungen bei Unfall
UVG-Leistungen: vollständige Heilungskosten (keine Selbstbeteiligung), Taggeld von 80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Unfalltag (die ersten 2 Tage trägt der Arbeitgeber zu 100 % nach OR), Invalidenrente bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, Hinterlassenenrenten bei Todesfall. Der versicherte Lohn ist auf den UVG-Höchstlohn (148 200 CHF/Jahr, 2026) begrenzt.
Meldung und Homeoffice
Unfälle müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden; dieser meldet an den Unfallversicherer. Bei Versäumnis können Taggelder gekürzt werden. Für Homeoffice gilt: Berufsunfälle im Homeoffice sind gedeckt, wenn die Tätigkeit in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit (Privatunfälle) gelten als Nichtberufsunfall, gedeckt ab 8 Std./Woche. Das Halten von Esswaren, Kochen in der Pause: kein Berufsunfall. Bei Zweifeln über die Qualifikation als Berufs- oder Nichtberufsunfall entscheidet der Unfallversicherer; Arbeitnehmende können Einsprache erheben und das Versicherungsgericht anrufen (UVG Art. 78).
Wer beim gleichen Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nur für Berufsunfälle und Berufskrankheiten UVG-versichert. Freizeitunfälle (Sport, Haushalt, Freizeit) sind nicht gedeckt. Eine private Unfallzusatzversicherung ist in diesem Fall dringend empfohlen.
Häufige Fragen
Wann beginnt das UVG-Taggeld zu laufen?
Ab dem 3. Unfalltag zahlt das UVG 80 % des versicherten Lohns als Taggeld. Die ersten 2 Tage sind gesetzlich vom Arbeitgeber zu 100 % lohnfortzuzahlen (OR Art. 324a).
Was gilt für Unfälle beim Arbeitsweg?
Der direkte Weg zur und von der Arbeit gilt als Berufsunfallweg und ist damit über UVG gedeckt. Abweichungen für private Besorgungen (Einkauf etc.) unterbrechen den Berufsunfallweg und sind Nichtberufsunfall.
Was passiert mit der UVG-Versicherung bei Stellenverlust?
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses läuft die UVG-Versicherung noch 31 Tage weiter. Danach muss eine Einzelversicherung abgeschlossen werden, oder die neue Anstellung übernimmt die Deckung. ALV-Bezüger sind über die ALV UVG-versichert.
Welchen Lohn versichert die obligatorische Unfallversicherung?
Der versicherte Lohn ist auf den UVG-Hoechstlohn von CHF 148 200 pro Jahr (2026) begrenzt. Wer mehr verdient, ist für den Lohnanteil über dieser Grenze bei Unfall nicht abgesichert. Für hoeherverdienende Arbeitnehmende bieten viele Arbeitgeber eine freiwillige Zusatzunfallversicherung (Ueberschussversicherung) an. Diese muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Reglement geregelt sein.
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